Definition
Eine Haftungsvereinbarung ist eine vertragliche Regelung, in der die Vertragsparteien Umfang, Grenzen oder Ausschlüsse der Haftung festlegen.
Erklärung / Hintergrund
Haftungsvereinbarungen spielen im Bauwesen eine zentrale Rolle, da Architekten und Ingenieure erhebliche Risiken tragen. Mit ihnen kann die gesetzlich vorgesehene Haftung modifiziert werden – jedoch nur in den Grenzen der Rechtsprechung.
Typische Inhalte:
- Haftungsbegrenzung: z. B. Beschränkung auf die Höhe der Berufshaftpflicht-Versicherungssumme.
- Haftungsausschluss: teilweise Unwirksamkeit, da Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden nicht ausgeschlossen werden dürfen.
- Besondere Risiken: Regelungen zu entgangenem Gewinn, Bauzeitverzögerungen oder Folgeschäden.
Rechtliche Eckpunkte:
- Nach § 309 Nr. 7 BGB sind Ausschlüsse für grobe Fahrlässigkeit oder Personenschäden unwirksam.
- Haftungsvereinbarungen müssen individuell und klar formuliert sein, pauschale Klauseln in AGB sind oft unwirksam.
- Gerichte prüfen streng, ob Vereinbarungen den Bauherrn unangemessen benachteiligen.
Abgrenzung:
- Haftungsvereinbarung → Vertragliche Anpassung der Haftung.
- Haftungsbegrenzung → Teilaspekt, meist betragsmäßige Obergrenze.
- Haftungsausschluss → Versuch, bestimmte Haftung vollständig auszuschließen (meist unwirksam).
Synonyme: Haftungsklausel, vertragliche Haftungsregelung.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure können Haftungsvereinbarungen die Risiken planbarer machen, insbesondere wenn sie mit der Berufshaftpflicht abgestimmt sind.
Versicherungstechnisch:
- Sinnvoll ist eine Begrenzung der Haftung auf die Versicherungssumme, um private Haftungsrisiken zu vermeiden.
- Wichtig: Die Berufshaftpflicht deckt nur die gesetzliche Haftung. Vertragsklauseln, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen, sind nicht versicherbar.
- Architekten sollten Haftungsvereinbarungen juristisch prüfen lassen, um Wirksamkeit und Deckungsfähigkeit sicherzustellen.
Praxisbeispiel
Ein Ingenieur vereinbart im Vertrag, dass seine Haftung auf 2 Mio. € pro Schadensfall beschränkt wird – entsprechend der Deckungssumme seiner Berufshaftpflicht. Kommt es zu einem größeren Schaden, muss er über diese Grenze hinaus nicht haften. Die Berufshaftpflicht übernimmt bis zur vereinbarten Summe.
FAQ
Was ist eine Haftungsvereinbarung?
Eine vertragliche Regelung, die Haftungsumfang, -grenzen oder -ausschlüsse festlegt.
Sind Haftungsvereinbarungen rechtlich zulässig?
Ja, aber nur eingeschränkt. Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden dürfen nicht ausgeschlossen werden.
Warum sind Haftungsvereinbarungen für Architekten wichtig?
Sie reduzieren das persönliche Risiko und passen die Haftung an die Versicherungssumme an.
Ist jede Haftungsvereinbarung wirksam?
Nein. Unklare oder zu weitgehende Klauseln können von Gerichten für unwirksam erklärt werden.
Verwandte Begriffe
- Haftung
- Haftungsbegrenzung
- Haftungsausschluss
- Berufshaftpflichtversicherung
- Architektenvertrag
👉 Mit einer wirksamen Haftungsvereinbarung lassen sich Risiken auf ein kalkulierbares Maß reduzieren – wichtig ist die Abstimmung mit der Berufshaftpflicht. Wenn Du wissen möchtest, wie sich das in Deinen Verträgen optimal regeln lässt, beraten wir Dich gerne.