Die Informationspflichten nach VVG verpflichten Versicherer und Versicherungsvermittler, Versicherungsnehmer rechtzeitig und umfassend über Vertragsinhalte, Rechte und Pflichten zu informieren (§§ 7–15 Versicherungsvertragsgesetz).
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt nicht nur den Vertragsabschluss, sondern auch Transparenz- und Informationspflichten, die Versicherer und Vermittler gegenüber Kunden erfüllen müssen. Ziel ist es, den Versicherungsnehmer in die Lage zu versetzen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Wichtige Inhalte der Informationspflichten:
Abgrenzung:
Synonyme: Aufklärungspflichten, Transparenzpflichten, VVG-Informationspflichten.
Für Architekten und Ingenieure sind die Informationspflichten nach VVG wichtig, wenn sie Versicherungen – insbesondere die Berufshaftpflicht – abschließen oder ändern.
Besonders relevant:
Ein Ingenieurbüro schließt eine Berufshaftpflichtversicherung ab. Der Makler versäumt es, die Dokumentation des Beratungsgesprächs auszuhändigen. Später entsteht ein Streit über den vereinbarten Deckungsumfang. Da die Dokumentation fehlt, kann der Versicherungsnehmer sich darauf berufen, dass seine Informationspflichten nicht erfüllt wurden – mit rechtlichen Konsequenzen für den Vermittler.
Gesetzliche Pflichten des Versicherers und Vermittlers, den Kunden vor und während des Vertrags umfassend zu informieren.
Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblatt, Beratungsergebnisse, Widerrufsrechte und Vertragsdetails.
Der Vertrag kann länger widerrufen werden, zudem drohen Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler.
Weil ihre Berufshaftpflichtversicherung ein Pflichtvertrag ist – Fehler in der Beratung können gravierende Folgen haben.
👉 Die Informationspflichten nach VVG schützen Versicherungsnehmer vor Intransparenz und Fehlberatung. Wenn Du sicherstellen möchtest, dass Dein Vertrag korrekt zustande gekommen ist und alle Pflichten eingehalten wurden, beraten wir Dich gerne.