Definition
Die Informationspflichten nach VVG verpflichten Versicherer und Versicherungsvermittler, dem Versicherungsnehmer vor Abgabe seiner Vertragserklärung bestimmte Unterlagen und Angaben in Textform zur Verfügung zu stellen (§§ 6, 7 VVG).
Erklärung / Hintergrund
Diese Pflichten richten sich — anders als Obliegenheiten — an den Versicherer und den Vermittler, nicht an Sie. Sie sollen sicherstellen, dass Sie vor der Entscheidung wissen, was Sie kaufen.
Was zu übergeben ist
- Vertragsbestimmungen und Versicherungsbedingungen sowie die in der VVG-Informationspflichtenverordnung aufgeführten Angaben — rechtzeitig vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung, in Textform (§ 7 VVG).
- Produktinformationsblatt — eine knappe Übersicht der wesentlichen Merkmale.
- Beratung und Dokumentation — Bedarf erfragen, beraten, den Rat begründen und beides dokumentieren (§ 6 VVG). Die Dokumentation ist Ihnen vor Vertragsschluss in Textform zu übermitteln.
Was bei Verstößen gilt
- Widerrufsfrist. Sie beginnt erst zu laufen, wenn Ihnen die Pflichtunterlagen und die Widerrufsbelehrung vorliegen. Fehlen sie, bleibt das Widerrufsrecht länger bestehen.
- Schadensersatz. Verletzt der Vermittler seine Beratungs- oder Dokumentationspflicht und entsteht Ihnen daraus ein Schaden, haftet er dafür (§ 63 VVG).
Abgrenzung
- Informationspflichten — Pflichten des Versicherers und Vermittlers gegenüber Ihnen.
- Anzeigepflichten — Ihre Pflichten gegenüber dem Versicherer vor Vertragsschluss.
- Obliegenheiten — Ihre Verhaltenspflichten während der Laufzeit und im Schadenfall.
Synonyme: vorvertragliche Informationspflichten, Transparenzpflichten.
Praxisrelevanz
Für Ihr Büro ist das die einzige Stelle im Glossar, an der die Pflichten nicht bei Ihnen liegen — und deshalb wird sie leicht überlesen. Praktisch relevant wird sie in zwei Situationen.
Beim Abschluss: Die Beratungsdokumentation hält fest, welcher Bedarf ermittelt und warum ein bestimmter Vertrag empfohlen wurde. Stellt sich Jahre später heraus, dass eine Tätigkeit nicht versichert war, ist dieses Dokument die Grundlage der Frage, ob darüber gesprochen wurde. Heben Sie es auf — es ist mehr wert als der Versicherungsschein, wenn es um Beratungsfehler geht.
Bei der eigenen Berufsausübung: Die Systematik ist Ihnen vertrauter, als Sie denken. Auch Sie schulden Beratung, Aufklärung über Risiken und deren Dokumentation. Was das VVG dem Vermittler abverlangt, entspricht dem, was Bauherren von Ihnen erwarten dürfen — mit demselben Ergebnis, wenn die Dokumentation fehlt.
Für Fragen zum Deckungsumfang Ihrer Berufshaftpflichtversicherung sind die übergebenen Unterlagen der Ausgangspunkt: Bedingungen, Produktinformationsblatt und Beratungsdokumentation gehören zusammen.
Praxisbeispiel
Ein Ingenieurbüro nimmt Tragwerksplanung in sein Leistungsspektrum auf und bespricht das beim Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung. In der Police taucht die Tätigkeit nicht auf, eine Beratungsdokumentation wurde nie übergeben.
Nach einem Schaden aus der Tragwerksplanung verweist der Versicherer auf den Deckungsumfang. Ob das Büro leer ausgeht, hängt nun davon ab, was sich zur Beratung rekonstruieren lässt. Ohne Dokumentation steht Aussage gegen Aussage. Mit einer Dokumentation, die das Thema festhält, kommt eine Haftung des Vermittlers in Betracht — der Schaden bleibt dann nicht am Büro hängen.
FAQ
Wer muss informieren?
Der Versicherer und der Vermittler. Es handelt sich um deren gesetzliche Pflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer.
Welche Unterlagen gehören dazu?
Vertragsbestimmungen und Versicherungsbedingungen, das Produktinformationsblatt sowie die Beratungsdokumentation — jeweils in Textform vor Ihrer Vertragserklärung.
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Die Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen. Bei einer Verletzung der Beratungs- oder Dokumentationspflicht kommt zudem eine Haftung des Vermittlers in Betracht.
Worin unterscheiden sie sich von meinen Anzeigepflichten?
Die Informationspflichten treffen den Versicherer und den Vermittler. Die Anzeigepflichten treffen Sie — beide gelten vor Vertragsschluss, aber in entgegengesetzte Richtung.
Was sollte ich aufbewahren?
Bedingungen, Produktinformationsblatt und vor allem die Beratungsdokumentation. Letztere entscheidet im Streitfall darüber, worüber gesprochen wurde.
Verwandte Begriffe
- Obliegenheiten – Ihre Pflichten, im Gegensatz zu denen des Versicherers
- Nebenpflichten – der vertragsrechtliche Rahmen, in den sich Informationspflichten einordnen
- Deckungsumfang – ergibt sich aus den Unterlagen, die zu übergeben sind
- Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls – typische Frage, die sich nur aus den Bedingungen beantworten lässt
- Rechtsfolge einer Obliegenheitsverletzung – die Gegenseite: Folgen, wenn Sie Ihre Pflichten verletzen
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