Definition
Die Informationspflichten nach VVG verpflichten Versicherer und Versicherungsvermittler, Versicherungsnehmer rechtzeitig und umfassend über Vertragsinhalte, Rechte und Pflichten zu informieren (§§ 7–15 Versicherungsvertragsgesetz).
Erklärung / Hintergrund
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt nicht nur den Vertragsabschluss, sondern auch Transparenz- und Informationspflichten, die Versicherer und Vermittler gegenüber Kunden erfüllen müssen. Ziel ist es, den Versicherungsnehmer in die Lage zu versetzen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Wichtige Inhalte der Informationspflichten:
- Vorvertragliche Informationen (§ 7 VVG): z. B. Versicherungsbedingungen, Laufzeit, Kündigungsrechte.
- Produktinformationsblatt (§ 4 VVG-InfoV): kurze, verständliche Übersicht über den Versicherungsschutz.
- Beratungs- und Dokumentationspflichten (§ 6 VVG): Vermittler müssen Bedarf ermitteln und das Beratungsgespräch dokumentieren.
- Vertragsänderungen: Versicherer müssen den Kunden über wesentliche Änderungen informieren.
- Widerspruchs- und Widerrufsrechte: Kunden müssen über Fristen und Vorgehen aufgeklärt werden.
Abgrenzung:
- Informationspflichten nach VVG → gesetzlich vorgeschrieben, schützen den Versicherungsnehmer.
- Nebenpflichten im Vertrag → ergänzende, individuelle Pflichten.
- Transparenzpflichten → allgemeiner Oberbegriff für alle Offenlegungspflichten.
Synonyme: Aufklärungspflichten, Transparenzpflichten, VVG-Informationspflichten.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure sind die Informationspflichten nach VVG wichtig, wenn sie Versicherungen – insbesondere die Berufshaftpflicht – abschließen oder ändern.
Besonders relevant:
- Nur wenn alle Pflichtinformationen rechtzeitig übergeben wurden, beginnen Fristen (z. B. Widerrufsfrist) zu laufen.
- Bei Verstößen gegen die Informationspflichten können Versicherungsnehmer den Vertrag länger widerrufen oder Schadensersatz fordern.
- Vermittler haften, wenn sie Beratungspflichten verletzen.
Praxisbeispiel
Ein Ingenieurbüro schließt eine Berufshaftpflichtversicherung ab. Der Makler versäumt es, die Dokumentation des Beratungsgesprächs auszuhändigen. Später entsteht ein Streit über den vereinbarten Deckungsumfang. Da die Dokumentation fehlt, kann der Versicherungsnehmer sich darauf berufen, dass seine Informationspflichten nicht erfüllt wurden – mit rechtlichen Konsequenzen für den Vermittler.
FAQ
Was sind Informationspflichten nach VVG?
Gesetzliche Pflichten des Versicherers und Vermittlers, den Kunden vor und während des Vertrags umfassend zu informieren.
Welche Inhalte müssen übergeben werden?
Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblatt, Beratungsergebnisse, Widerrufsrechte und Vertragsdetails.
Was passiert bei Verstößen?
Der Vertrag kann länger widerrufen werden, zudem drohen Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler.
Warum sind die Informationspflichten für Architekten relevant?
Weil ihre Berufshaftpflichtversicherung ein Pflichtvertrag ist – Fehler in der Beratung können gravierende Folgen haben.
Verwandte Begriffe
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Beratungspflichten
- Dokumentationspflicht
- Berufshaftpflichtversicherung
- Widerrufsrecht
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