Innenhaftung beschreibt die Haftung innerhalb einer Gesellschaft oder eines Zusammenschlusses, also die Verantwortung der Gesellschafter oder Mitwirkenden untereinander für Pflichtverletzungen oder Schäden.
Im Gegensatz zur Außenhaftung (gegenüber Dritten, z. B. Bauherren) betrifft die Innenhaftung die Verteilung von Verantwortung im Innenverhältnis einer Gesellschaft.
Typische Fälle im Bauwesen:
Abgrenzung:
Synonyme: interne Haftung, gesellschaftsinterne Haftung.
Für Architekten- und Ingenieurbüros, die in Gesellschaftsformen wie GbR, PartG oder ARGE tätig sind, ist die Innenhaftung von zentraler Bedeutung. Sie entscheidet, wie Schäden oder Forderungen intern verteilt werden.
Versicherungstechnisch:
Zwei Architekten betreiben gemeinsam eine GbR. Ein Architekt verursacht durch einen gravierenden Planungsfehler einen Schaden von 500.000 €. Nach außen haften beide gesamtschuldnerisch gegenüber dem Bauherrn. Intern kann der unbeteiligte Gesellschafter im Rahmen der Innenhaftung einen Ausgleich vom verantwortlichen Partner verlangen.
Die Haftung und Verantwortungsverteilung im Innenverhältnis einer Gesellschaft.
Außenhaftung betrifft Ansprüche Dritter, Innenhaftung betrifft den internen Ausgleich zwischen Gesellschaftern.
In der Regel nein. Die Versicherung deckt Ansprüche von außen, nicht aber interne Ausgleichsforderungen.
Durch klare Gesellschaftsverträge, die festlegen, wie Schäden intern verteilt werden.
👉 Innenhaftung betrifft die interne Risikoverteilung zwischen Partnern und Gesellschaftern – und ist oft nicht durch die Berufshaftpflicht gedeckt. Damit hier keine Konflikte entstehen, sollten klare vertragliche Regelungen getroffen werden und ggf. eine D&O-Versicherung (bzw. Eigenschadenversicherung) in Betracht gezogen werden. Wenn Du dazu Fragen hast, beraten wir Dich gerne.