Die Katalogdeckung beschreibt einen Versicherungsschutz, der nur für die in den Bedingungen ausdrücklich aufgeführten Risiken gilt. Alles, was nicht im Deckungskatalog genannt ist, bleibt unversichert.
Die Katalogdeckung ist ein klassisches Prinzip der Haftpflichtversicherung. Sie arbeitet mit einem festgelegten Leistungskatalog, der die versicherten Tätigkeiten und Risiken benennt.
Wichtige Eckpunkte:
Abgrenzung:
Synonyme: Katalogpolice, enumerative Deckung, Named Perils Deckung.
Für Architekten- und Ingenieurbüros birgt die Katalogdeckung erhebliche Risiken:
Versicherungstechnisch:
Ein Architekt übernimmt neben der klassischen Planung auch die Beratung zu Fördermitteln. Diese Tätigkeit ist im Deckungskatalog seiner Berufshaftpflicht nicht genannt. Kommt es zu einem Schaden wegen fehlerhafter Beratung, lehnt der Versicherer die Deckung ab – weil es sich nicht um eine versicherte Tätigkeit handelt.
Eine Form des Versicherungsschutzes, die nur die im Deckungskatalog ausdrücklich genannten Risiken umfasst.
Bei älteren Verträgen ja, moderne Berufshaftpflichtversicherungen setzen zunehmend auf All-Risk-Deckungen.
Dass Tätigkeiten außerhalb des Katalogs nicht versichert sind, auch wenn sie berufstypisch erscheinen.
Durch eine All-Risk-Deckung oder eine erweiterte Berufsbildklausel, die zusätzliche Tätigkeiten absichert.
👉 Katalogdeckung wirkt auf den ersten Blick klar, birgt aber gefährliche Lücken – gerade für moderne Architekten- und Ingenieurbüros. Um herauszufinden ob Dein Vertrag noch auf der Katalogdeckung basiert und wo Risiken bestehen, beraten wir Dich gerne.