Die Katalogdeckung beschreibt einen Versicherungsschutz, der ausschließlich für die im Versicherungsschein ausdrücklich aufgeführten Tätigkeiten und Risiken gilt. Was dort nicht benannt ist, bleibt unversichert.
Die Katalogdeckung ist ein klassisches Konstruktionsprinzip der Haftpflichtversicherung. Der Versicherer legt einen abschließenden Katalog versicherter Tätigkeiten fest, und nur innerhalb dieses Katalogs besteht Schutz. Im Schadenfall muss sich die betroffene Tätigkeit dort wiederfinden lassen — nicht umgekehrt der Versicherer einen Ausschluss belegen.
Wesentliche Eigenschaften
Abgrenzung zu benachbarten Konstruktionen
Synonyme: Named Perils Deckung, enumerative Deckung, Katalogpolice.
Für Ihr Büro ist die Katalogdeckung kritisch, weil sich Leistungsspektren schneller verändern als Versicherungsverträge. Lücken entstehen typischerweise bei Tätigkeiten, die organisch aus dem Kerngeschäft gewachsen sind: Energieberatung, Fördermittelberatung, Nachhaltigkeitszertifizierung, BIM-Koordination oder gutachterliche Stellungnahmen. Diese Leistungen fühlen sich berufstypisch an — für die Deckungsfrage ist das ohne Bedeutung.
Daraus folgen zwei Konsequenzen: Gleichen Sie Ihr Leistungsangebot regelmäßig mit dem versicherten Tätigkeitskatalog ab, vor allem nach dem Einstieg in ein neues Geschäftsfeld. Und melden Sie neue Tätigkeiten vor der ersten Beauftragung an, nicht nach dem ersten Schaden. Ob Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach dem konkreten Bedingungswerk Ihrer Berufshaftpflichtversicherung, den Obliegenheiten und möglichen Ausschlüssen.
Ein Architekturbüro berät seit zwei Jahren zusätzlich zu Fördermitteln für energetische Sanierungen. Die Leistung hat sich aus der Bestandsberatung entwickelt und wurde nie gesondert vereinbart. Der Versicherungsschein nennt als versicherte Tätigkeit ausschließlich die Objektplanung nach HOAI.
Ein Bauherr verliert wegen einer fristversäumten Antragstellung einen Zuschuss von 120.000 Euro und nimmt das Büro in Anspruch. Der Versicherer prüft den Tätigkeitskatalog und verneint die Deckung, weil die Fördermittelberatung dort nicht aufgeführt ist — obwohl der Vertrag im Übrigen intakt geführt ist.
Eine Deckungsform, bei der Schutz ausschließlich für die im Vertrag genannten Tätigkeiten und Risiken besteht. Alles Übrige bleibt unversichert, auch wenn es fachlich naheliegt.
Prüfen Sie im Versicherungsschein den Abschnitt zur versicherten Tätigkeit. Eine abschließende Aufzählung ohne Öffnungsformel wie „und alle berufstypischen Tätigkeiten" spricht für eine Katalogdeckung.
Nein — der häufigste Irrtum. Bei einer reinen Katalogdeckung entscheidet allein die Nennung im Vertrag, nicht die Zugehörigkeit zum Berufsbild.
Je nach Anbieter über eine erweiterte Berufsbildklausel, die Aufnahme der Tätigkeit in den Katalog oder einen Wechsel auf ein Konzept mit All-Risk-Ansatz. Welcher Weg passt, hängt vom Bedingungswerk und vom Risikoprofil Ihres Büros ab.
Für den bereits eingetretenen Schaden lässt sich Versicherungsschutz nachträglich in aller Regel nicht herstellen. Die Anzeige wirkt nach vorn, nicht zurück.