Die Leistungspflicht bezeichnet die Verpflichtung des Versicherers, im Schadenfall die vereinbarten Leistungen zu erbringen. In der Berufshaftpflicht umfasst dies sowohl die Abwehr unberechtigter Ansprüche als auch die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzforderungen.
Die Leistungspflicht ist der zentrale Kern jedes Versicherungsvertrags. Für Architekten und Ingenieure bedeutet sie, dass der Versicherer im Schadenfall aktiv wird – und zwar unabhängig davon, ob Ansprüche berechtigt oder unberechtigt sind.
Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst:
Abgrenzung:
Synonyme: Deckungspflicht, Ersatzpflicht des Versicherers.
Für Architekten und Ingenieure ist die Leistungspflicht entscheidend: Sie garantiert, dass der Versicherer im Ernstfall nicht nur zahlt, sondern auch aktiv bei der Abwehr von Forderungen unterstützt. Da Haftungsrisiken im Bauwesen komplex und teuer sein können, ist es für Planer beruhigend, dass die Versicherung sowohl juristische Auseinandersetzungen als auch Schadenszahlungen übernimmt.
Praktisch heißt das: Ohne eine klare und ausreichende Leistungspflicht im Vertrag wäre der Versicherungsschutz wertlos. Daher sollte stets geprüft werden, wie die Bedingungen zu Selbstbeteiligung, Versicherungssummen und Kumulklauseln ausgestaltet sind.
Ein Bauherr macht gegen einen Architekten Schadensersatz geltend, weil ein geplanter Anbau Mängel aufweist. Der Architekt hält die Forderung für unbegründet. Die Berufshaftpflichtversicherung prüft die Rechtslage, übernimmt die Kosten des Anwalts und weist die unberechtigten Ansprüche ab. Wären die Ansprüche teilweise berechtigt, würde der Versicherer die Entschädigung direkt an den Bauherrn zahlen. Beides fällt unter die Leistungspflicht.
Sie umfasst die Prüfung von Ansprüchen, die Abwehr unberechtigter Forderungen und die Regulierung berechtigter Schadensersatzansprüche.
Nein. Sie ist an die vereinbarte Versicherungssumme gebunden und kann durch Selbstbeteiligungen oder Kumulklauseln eingeschränkt sein.
Ja. Anerkenntnisse oder Vergleiche ohne Zustimmung binden den Versicherer nur eingeschränkt. Der Versicherungsnehmer sollte daher immer den Versicherer einbeziehen, bevor er Zusagen macht.
In der Sachversicherung erhält der Versicherungsnehmer die Leistung direkt. In der Haftpflichtversicherung erfolgt die Leistung in Form von Freistellung – also Zahlung an den Geschädigten.
👉 Die Leistungspflicht ist das Herzstück Deiner Berufshaftpflichtversicherung. Sie entscheidet darüber, ob im Ernstfall nicht nur gezahlt, sondern auch aktiv für Dich gekämpft wird. Wenn Du wissen möchtest, ob Deine Police eine ausreichende Leistungspflicht vorsieht, beraten wir Dich gerne.