Eine Leistungsphase ist ein in sich abgeschlossener Abschnitt der Architekten- und Ingenieurstätigkeit nach der HOAI, der bestimmte Grundleistungen bündelt – von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gliedert Planungs- und Überwachungsleistungen in insgesamt neun Leistungsphasen. Jede Phase beschreibt einen klar abgegrenzten Arbeitsschritt im Projektablauf:
Abgrenzung:
Synonyme: HOAI-Phasen, Planungsphasen, Projektphasen.
Für Architekten und Ingenieure sind die Leistungsphasen die Grundlage jeder Projekt- und Honorarstruktur. Sie schaffen Transparenz über den Leistungsumfang, erleichtern die Vertragsgestaltung und bilden die Basis für die Honorarkalkulation nach HOAI.
Versicherungsrechtlich ist relevant: Fehler in einer Leistungsphase können zu Haftungsansprüchen führen – unabhängig davon, ob alle Phasen beauftragt wurden oder nur einzelne. Deshalb sollte der genaue Vertragsumfang präzise geregelt sein.
Ein Architekt wird mit den Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. In der Entwurfsplanung (Lph. 3) übersieht er bei der Berechnung der Geschossflächenzahl eine Vorgabe des Bebauungsplans. Die Folge: Die Genehmigungsplanung scheitert, und der Bauherr erleidet Verzögerungskosten. Obwohl nur ein Teil der Phasen vereinbart war, haftet der Architekt für den Fehler innerhalb der übernommenen Leistungsphase.
Die HOAI kennt neun Leistungsphasen, die von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung reichen.
Nein. Auftraggeber und Architekt können im Vertrag vereinbaren, welche Leistungsphasen übernommen werden.
Das Architektenhonorar nach HOAI bemisst sich nach den beauftragten und erbrachten Leistungsphasen. Werden weniger Phasen beauftragt, sinkt auch das Honorar.
Fehler in einer beauftragten Leistungsphase führen zu Haftung – unabhängig davon, ob alle Phasen oder nur einzelne beauftragt wurden.
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