Ein Mangelfolgeschaden liegt vor, wenn ein Mangel an der Architekten- oder Ingenieurleistung einen weiteren Schaden an einem anderen Werk oder Rechtsgut verursacht – etwa wenn ein Planungsfehler zu Folgeschäden an der Bausubstanz oder an Drittsachen führt.
Während reine Mängelbeseitigungskosten (z. B. Austausch fehlerhafter Bauteile) als Erfüllungsansprüche nicht von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt sind, stellen Mangelfolgeschäden eigenständige Schadensfälle dar. Sie entstehen dadurch, dass der Mangel über den unmittelbaren Bereich hinaus wirkt.
Beispiele:
Typische Positionen, die als Mangelfolgeschaden gelten:
Abgrenzung:
Synonyme: Folgeschaden, mittelbarer Schaden, Mangel-Folgeschaden.
Für Architekten und Ingenieure sind Mangelfolgeschäden versicherungsrechtlich entscheidend: Während die Kosten für die reine Mangelbeseitigung nicht übernommen werden, greift die Berufshaftpflicht bei Schäden, die darüber hinausgehen.
Das bedeutet: Auch wenn der Bauherr Anspruch auf Nachbesserung hat, sind zusätzliche Schäden, die durch den Mangel verursacht wurden, in der Regel vom Versicherungsschutz umfasst. Das mindert das Risiko existenzbedrohender Forderungen erheblich.
Ein Architekt plant eine Tiefgarage, übersieht aber bei der Planung die Grundwasserproblematik. Durch den Mangel an der Abdichtung dringt Wasser ein, das die Bausubstanz schädigt und parkende Fahrzeuge beschädigt. Die Sanierungskosten der Abdichtung sind nicht versichert (Mängelbeseitigung), die Schäden an Fahrzeugen und Gebäudeteilen gelten jedoch als Mangelfolgeschäden und werden von der Berufshaftpflicht übernommen.
Ein Schaden, der durch einen Mangel über den unmittelbaren Bereich hinaus an anderen Rechtsgütern oder Vermögenswerten entsteht.
Ja. Im Gegensatz zu reinen Mängelbeseitigungskosten sind Mangelfolgeschäden in der Berufshaftpflicht typischerweise gedeckt.
Die Mängelbeseitigung betrifft die direkte Nachbesserung. Der Mangelfolgeschaden sind zusätzliche Schäden, die der Mangel verursacht hat.
Nutzungsausfall, entgangene Mieteinnahmen, Schäden an benachbarten Bauteilen, beschädigte Einrichtungsgegenstände.
👉 Mangelfolgeschäden sind für Architekten und Ingenieure das eigentliche Risiko: Während Nachbesserungskosten meist nicht versichert sind, greift die Berufshaftpflicht bei Folgeschäden zuverlässig. Wenn Du wissen möchtest, wie Deine Police Mangelfolgeschäden absichert, beraten wir Dich gerne.