Mangelfolgeschaden

Definition

Ein Mangelfolgeschaden liegt vor, wenn ein Mangel an der Architekten- oder Ingenieurleistung einen weiteren Schaden an einem anderen Werk oder Rechtsgut verursacht – etwa wenn ein Planungsfehler zu Folgeschäden an der Bausubstanz oder an Drittsachen führt.


Erklärung / Hintergrund

Während reine Mängelbeseitigungskosten (z. B. Austausch fehlerhafter Bauteile) als Erfüllungsansprüche nicht von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt sind, stellen Mangelfolgeschäden eigenständige Schadensfälle dar. Sie entstehen dadurch, dass der Mangel über den unmittelbaren Bereich hinaus wirkt.

Beispiele:

  • Durch eine fehlerhafte Abdichtungsplanung kommt es zu Wasserschäden an Möbeln oder angrenzender Bausubstanz.
  • Ein statischer Berechnungsfehler verursacht Risse im Bauwerk, die über den ursprünglichen Mangel hinausgehen.
  • Entgangene Mieteinnahmen, weil ein Gebäude aufgrund eines Mangels nicht genutzt werden kann.

Typische Positionen, die als Mangelfolgeschaden gelten:

  • technischer oder merkantiler Minderwert,
  • Gutachterkosten zur Feststellung des Mangels,
  • Nutzungsausfallkosten (z. B. Mietkosten für ein Ausweichquartier).

Abgrenzung:

  • Mangel → unmittelbarer Fehler an Bauleistung oder Planung.
  • Mangelfolgeschaden → weitergehender Schaden an anderen Rechtsgütern infolge des Mangels.
  • Mängelbeseitigungskosten → reine Kosten für die Beseitigung des Mangels, regelmäßig nicht versichert.

Synonyme: Folgeschaden, mittelbarer Schaden, Mangel-Folgeschaden.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure sind Mangelfolgeschäden versicherungsrechtlich entscheidend: Während die Kosten für die reine Mangelbeseitigung nicht übernommen werden, greift die Berufshaftpflicht bei Schäden, die darüber hinausgehen.

Das bedeutet: Auch wenn der Bauherr Anspruch auf Nachbesserung hat, sind zusätzliche Schäden, die durch den Mangel verursacht wurden, in der Regel vom Versicherungsschutz umfasst. Das mindert das Risiko existenzbedrohender Forderungen erheblich.


Praxisbeispiel

Ein Architekt plant eine Tiefgarage, übersieht aber bei der Planung die Grundwasserproblematik. Durch den Mangel an der Abdichtung dringt Wasser ein, das die Bausubstanz schädigt und parkende Fahrzeuge beschädigt. Die Sanierungskosten der Abdichtung sind nicht versichert (Mängelbeseitigung), die Schäden an Fahrzeugen und Gebäudeteilen gelten jedoch als Mangelfolgeschäden und werden von der Berufshaftpflicht übernommen.


FAQ

Was ist ein Mangelfolgeschaden?

Ein Schaden, der durch einen Mangel über den unmittelbaren Bereich hinaus an anderen Rechtsgütern oder Vermögenswerten entsteht.

Sind Mangelfolgeschäden versichert?

Ja. Im Gegensatz zu reinen Mängelbeseitigungskosten sind Mangelfolgeschäden in der Berufshaftpflicht typischerweise gedeckt.

Worin liegt der Unterschied zu Mängelbeseitigungskosten?

Die Mängelbeseitigung betrifft die direkte Nachbesserung. Der Mangelfolgeschaden sind zusätzliche Schäden, die der Mangel verursacht hat.

Welche typischen Beispiele gibt es?

Nutzungsausfall, entgangene Mieteinnahmen, Schäden an benachbarten Bauteilen, beschädigte Einrichtungsgegenstände.


Verwandte Begriffe


👉 Mangelfolgeschäden sind für Architekten und Ingenieure das eigentliche Risiko: Während Nachbesserungskosten meist nicht versichert sind, greift die Berufshaftpflicht bei Folgeschäden zuverlässig. Wenn Du wissen möchtest, wie Deine Police Mangelfolgeschäden absichert, beraten wir Dich gerne.