Mitversicherte Personen sind neben dem eigentlichen Versicherungsnehmer (z. B. Architekt oder Ingenieur) weitere Personen, die im Rahmen des Versicherungsvertrags ebenfalls vom Versicherungsschutz erfasst sind – etwa Mitarbeiter, Vertreter oder freie Mitarbeiter .
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt nicht nur den Architekten oder Ingenieur selbst, sondern auch Personen, die für ihn tätig werden. Denn auch sie können persönlich haftbar gemacht werden.
Typischerweise gelten als mitversichert:
Damit sind alle typischen Arbeits- und Kooperationsformen im Bauwesen abgesichert.
Abgrenzung:
Synonyme: mitversicherter Personenkreis, eingeschlossene Personen.
Für Architekten- und Ingenieurbüros ist die Mitversicherung der Mitarbeiter entscheidend: Jeder Fehler eines Mitarbeiters kann Schadenersatzansprüche gegen das Büro auslösen. Versicherungsschutz muss daher auch für diese Personen bestehen, um die Haftungsrisiken vollständig abzudecken.
Besonders wichtig ist dies bei Projekten mit freien Mitarbeitern oder Subunternehmern. Ob und in welchem Umfang diese Personen mitversichert sind, sollte immer anhand der Versicherungsbedingungen geprüft werden.
Ein angestellter Architekt übersieht in einer Ausführungsplanung einen brandschutzrelevanten Hinweis. Dadurch kommt es zu erheblichen Bauverzögerungen. Obwohl der Mitarbeiter den Fehler gemacht hat, schützt die Berufshaftpflicht nicht nur das Büro, sondern auch den Angestellten selbst als mitversicherte Person.
Angestellte, gesetzliche Vertreter, freie Mitarbeiter und in den Betrieb eingegliederte Personen sind in der Regel mitversichert.
Nicht immer. Oft ist eine ausdrückliche Vereinbarung im Versicherungsvertrag erforderlich.
Ja, sofern es um Handlungen während ihrer damaligen Tätigkeit geht.
Nein. Eigene Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer sind in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, sie sind ausdrücklich eingeschlossen .
👉 Mitversicherte Personen sind für Architekten und Ingenieure ein zentraler Bestandteil des Versicherungsschutzes. Ob Angestellte, freie Mitarbeiter oder Vertreter – entscheidend ist, dass alle relevanten Personen abgesichert sind. Wenn Du prüfen möchtest, ob Dein Vertrag den richtigen Personenkreis schützt, beraten wir Dich gerne.