Mitversicherte Personen sind neben dem Versicherungsnehmer solche Personen, die durch den Vertrag ebenfalls Versicherungsschutz genießen — typischerweise Inhaber, Partner und die im Betrieb tätigen Beschäftigten.
Der Vertrag wird vom Büro geschlossen, die Haftung trifft aber häufig auch die handelnden Personen persönlich. Ohne Mitversicherung stünde ein angestellter Planer nach einem Schadenfall selbst in der Haftung — deshalb erstreckt sich der Schutz auf sie.
Wer typischerweise erfasst ist
Wer typischerweise nicht automatisch erfasst ist
Die wichtigste Einschränkung
Ansprüche zwischen mitversicherten Personen sind regelmäßig ausgeschlossen. Der Schutz wirkt nach außen, nicht im Innenverhältnis: Ein Partner kann den anderen über diese Police nicht in Anspruch nehmen.
Synonyme: versicherte Personen, Mitversicherung von Personen.
Für Ihr Büro sind die freien Mitarbeitenden der kritische Punkt — und der häufigste Irrtum.
Drei praktische Folgerungen:
Welcher Personenkreis in Ihrer Berufshaftpflichtversicherung mitversichert ist, ergibt sich aus dem Bedingungswerk und dem Versicherungsschein.
Ein Architekturbüro beauftragt für ein Projekt eine freie Mitarbeiterin mit der Ausführungsplanung. Ihr unterläuft ein Detailfehler, der zu einem Schaden von 80.000 Euro führt.
Gegenüber dem Bauherrn haftet das Büro — für die Leistung der Freien wie für eigene. Die Berufshaftpflicht des Büros greift. Nimmt das Büro anschließend Regress bei der freien Mitarbeiterin, braucht sie dafür ihre eigene Police; über die Mitversicherung des Büros ist sie nicht geschützt. Ohne eigenen Versicherungsschutz haftet sie persönlich — und der Regress läuft ins Leere, wenn sie den Betrag nicht aufbringen kann.
Typischerweise der Versicherungsnehmer, seine gesetzlichen Vertreter und die im Betrieb tätigen Beschäftigten in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.
Nicht automatisch. Sie sind eigenständige Unternehmer und benötigen eine eigene Berufshaftpflicht, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Soweit sie im Betrieb eingegliedert sind, sind sie regelmäßig erfasst. Der genaue Kreis ergibt sich aus dem Bedingungswerk.
Über diese Police in der Regel nicht — Ansprüche zwischen Mitversicherten sind meist ausgeschlossen.
Der versicherte Personenkreis sollte angepasst werden. Auch die Frage, wer für Altverstöße einsteht, ist dabei zu klären.