Die Named Perils Deckung ist eine Deckungsform, bei der Versicherungsschutz ausschließlich für die im Vertrag ausdrücklich benannten Gefahren, Risiken oder Tätigkeiten besteht. Sie entspricht der Katalogdeckung.
Der Versicherer legt einen abschließenden Katalog fest — nur was darin steht, ist versichert. In der Sachversicherung sind das typischerweise benannte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm. In der Berufshaftpflicht sind es die im Versicherungsschein aufgeführten Tätigkeiten.
Was daraus folgt
Abgrenzung
Synonyme: Katalogdeckung, benannte Gefahren-Deckung, enumerative Deckung.
Für Ihr Büro ist die Named Perils Deckung deshalb riskant, weil sich Leistungsspektren schneller verändern als Versicherungsverträge. Lücken entstehen typischerweise bei Tätigkeiten, die organisch aus dem Kerngeschäft gewachsen sind: Energieberatung, Fördermittelberatung, BIM-Koordination, Projektsteuerung oder gutachterliche Stellungnahmen.
Diese Deckungsform verlangt deshalb eine aktive Pflege des Vertrags. Drei Punkte:
Ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung einem Katalogansatz folgt oder offen konstruiert ist, ergibt sich aus dem Abschnitt zur versicherten Tätigkeit im Versicherungsschein.
Ein Architekturbüro ist im Versicherungsschein für Entwurfs- und Ausführungsplanung erfasst. Es übernimmt zusätzlich die Objektüberwachung für ein Bauvorhaben, ohne dies dem Versicherer anzuzeigen.
Entsteht aus einem Überwachungsfehler ein Schaden, stellt sich zunächst die Frage, ob diese Tätigkeit vom Katalog erfasst ist. Ist sie es nicht, besteht für diesen Leistungsteil kein Schutz — unabhängig von der Versicherungssumme und unabhängig davon, wie berufstypisch die Leistung erscheint. Eine Anzeige vor Auftragsbeginn hätte genügt.
Eine Deckungsform, bei der nur die ausdrücklich benannten Gefahren oder Tätigkeiten versichert sind. Alles Übrige bleibt außen vor.
Neue Tätigkeiten müssen aktiv gemeldet werden. Unterbleibt das, entsteht eine Lücke, die im Schadenfall nicht mehr zu schließen ist.
Ein All-Risk-Ansatz oder — als Mittelweg — eine erweiterte Berufsbildklausel, die den Katalog für weitere berufstypische Tätigkeiten öffnet.
An einer abschließenden Aufzählung im Abschnitt zur versicherten Tätigkeit, ohne Öffnungsformel wie „und alle berufstypischen Tätigkeiten".
In der Sachversicherung ist sie weiterhin verbreitet. In der Berufshaftpflicht für Planungsbüros finden sich sowohl Katalog- als auch offene Ansätze; ein Vergleich lohnt.