Die objektbezogene Berufshaftpflicht ist eine projektbezogene Versicherungslösung für Architekten und Ingenieure. Sie wird für ein einzelnes Bauvorhaben abgeschlossen und deckt die Haftungsrisiken ausschließlich für dieses konkrete Projekt ab .
Während die klassische Jahres-Berufshaftpflichtversicherung alle Projekte eines Büros innerhalb der Laufzeit absichert, konzentriert sich die objektbezogene Berufshaftpflicht auf ein bestimmtes Bauvorhaben. Sie eignet sich besonders für:
Vorteil: Der Versicherungsschutz kann flexibel für ein einzelnes Objekt eingerichtet werden.
WIchtig: Nach Projektabschluss erlischt ggf. die Deckung. Es muss sichergestellt werden, dass die Nachhaftung oder eine Nachmeldefrist enthalten ist, um spätere Ansprüche (z. B. aus der 5-jährigen Gewährleistung) abzusichern.
Abgrenzung:
Synonyme: Projektversicherung, projektbezogene Berufshaftpflicht.
Für Architekten und Ingenieure mit wenigen oder unregelmäßigen Projekten kann eine objektbezogene Berufshaftpflicht eine kostengünstige Alternative sein.
Besonders wichtig ist sie bei Projekten, für die Bauherren oder öffentliche Auftraggeber einen gesonderten Versicherungsnachweis verlangen oder bei Zusammenschlüsse von Büros (ARGE), um die durchlaufenden Jahresversicherungen nicht unnötig zu belasten. Hier kann die objektbezogene Berufshaftpflicht gezielt auf die geforderte Versicherungssumme und Projektdauer zugeschnitten werden.
Ein angestellter Architekt übernimmt nebenberuflich die Planung eines Einfamilienhauses. Da er keine laufende Jahres-Berufshaftpflicht besitzt, schließt er eine objektbezogene Berufshaftpflicht ab, die nur für dieses Bauvorhaben gilt. Zwei Jahre nach Fertigstellung treten Mängel auf. Dank eingeschlossener Nachhaftung sind die Ansprüche des Bauherrn über die projektbezogene Police abgesichert.
Für freiberufliche Architekten/Ingenieure mit wenigen Projekten, für Nebentätige oder bei Großprojekten mit speziellen Anforderungen.
Die Jahresversicherung deckt alle Projekte während der Vertragslaufzeit ab, die objektbezogene nur ein bestimmtes Projekt.
Marktüblich ja, z. B. für fünf Jahre. Sie muss aber unbedingt im Vertrag geprüft werden.
Ja. Besonders bei öffentlichen oder größeren Projekten wird oft ein gesonderter Nachweis gefordert.
👉 Die objektbezogene Berufshaftpflicht ist eine flexible Lösung für einzelne Projekte. Sie bietet gezielten Schutz, ersetzt aber keine dauerhafte Jahresversicherung. Wenn Du wissen möchtest, ob für Dein Projekt eine objektbezogene Deckung sinnvoll ist, beraten wir Dich gerne.