Die offene Deckung ist eine Deckungsform, bei der grundsätzlich alle berufstypischen Tätigkeiten und Risiken versichert sind, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.
Bei einer Katalogdeckung sind die versicherten Tätigkeiten abschließend aufgezählt; was dort fehlt, ist nicht versichert. Für Planungsbüros ist das problematisch, weil sich ihr Leistungsspektrum mit neuen Projekten, Technologien und Bauweisen fortlaufend verändert.
Die offene Deckung kehrt das Prinzip um:
Was auch die offene Deckung nicht leistet
Der Ausschlusskatalog bleibt bestehen. Regelmäßig ausgenommen sind Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung, Garantiezusagen und vertraglich übernommene Haftung über das gesetzliche Maß hinaus sowie Ansprüche aus dem eigenen Erfüllungsbereich. Letzteres ist der wichtigste Punkt: Nacherfüllung und Nachbesserungskosten sind keine Frage der Deckungsform, sondern der Anspruchsart — sie bleiben in beiden Modellen außen vor.
Abgrenzung
Synonyme: All-Risk-Deckung, Allgefahrendeckung.
Für Ihr Büro ist die offene Deckung vor allem eine Frage der Zukunftssicherheit. Wer heute Objektplanung macht und morgen Nachhaltigkeitszertifizierung, BIM-Koordination oder Fördermittelberatung anbietet, ist mit einem offenen Ansatz deutlich besser aufgestellt.
Zwei Punkte für die Bewertung:
Ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung offen oder als Katalog konstruiert ist, ergibt sich aus dem Abschnitt zur versicherten Tätigkeit im Versicherungsschein — eine abschließende Aufzählung ohne Öffnungsformel spricht für einen Katalogansatz.
Ein Architekturbüro übernimmt neben der Objektüberwachung erstmals die Begleitung eines Nachhaltigkeitszertifizierungsverfahrens. Ein Fehler bei der Nachweisführung führt dazu, dass die angestrebte Zertifizierungsstufe verfehlt wird.
Bei einer Katalogdeckung stellt sich zuerst die Frage, ob diese Tätigkeit aufgeführt ist — steht sie nicht drin, besteht kein Schutz. Bei einer offenen Deckung ist sie als berufstypische Leistung grundsätzlich erfasst, und die Prüfung verlagert sich auf die Ausschlüsse. Unverändert bleibt: Die Nachbesserung der eigenen Nachweisführung ist Erfüllung und bleibt beim Büro.
Nicht zwangsläufig. Die Prämie hängt vor allem von Versicherungssummen, Selbstbehalt und Honorarumsatz ab. Ein Preisvergleich sollte Deckungsform und Ausschlusskatalog gemeinsam betrachten.
Doch. Die Ausschlüsse bleiben — Vorsatz, Garantiezusagen, vertraglich übernommene Haftung und Ansprüche aus dem eigenen Erfüllungsbereich.
In der Berufshaftpflicht werden die Begriffe weitgehend gleichbedeutend verwendet. Maßgeblich ist nicht die Bezeichnung, sondern wie die versicherte Tätigkeit im Vertrag beschrieben ist.
Einzelne Risiken können über Zusatzbausteine eingeschlossen werden. Der Vorsatzausschluss ist dagegen nicht verhandelbar — er folgt aus dem Wesen der Haftpflichtversicherung.
Für Büros mit breitem oder wachsendem Leistungsspektrum. Bei einem eng umrissenen, stabilen Tätigkeitsfeld kann auch ein Katalogansatz genügen — sofern er gepflegt wird.