Der passive Rechtsschutz ist eine zentrale Leistung der Haftpflichtversicherung: Der Versicherer übernimmt die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und trägt die dafür entstehenden Kosten wie Anwalts-, Gerichts- oder Gutachtergebühren.
Der Begriff „passiv“ verdeutlicht: Es geht nicht darum, eigene Ansprüche aktiv durchzusetzen, sondern sich gegen fremde Forderungen zu verteidigen. Für Architekten und Ingenieure ist das essenziell, da sie im Schadenfall häufig mit hohen Forderungen konfrontiert werden – berechtigt oder nicht.
Die Funktion des passiven Rechtsschutzes umfasst:
Abgrenzung:
Synonyme: Abwehrschutz, Rechtsschutzfunktion der Haftpflichtversicherung, Abwehrdeckung.
Für Architekten und Ingenieure ist der passive Rechtsschutz besonders wichtig, da Bauherren oder Auftraggeber oft hohe Schadenssummen geltend machen – auch bei bloßen Verdachtsmomenten. Ohne Versicherung müsste das Büro selbst für Anwälte, Gutachter und Gerichtsverfahren zahlen. Mit passivem Rechtsschutz ist nicht nur die finanzielle Last gedeckt, sondern auch die juristische Kompetenz des Versicherers an Bord.
👉 Relevanzfrage: Warum wichtig? Weil ein einziger unberechtigter Anspruch hohe Prozesskosten verursachen kann, die Dein Büro ohne Versicherung selbst tragen müsste.
Ein Bauherr wirft einem Architekten vor, durch Planungsfehler die Baukosten erheblich erhöht zu haben, und fordert 200.000 Euro Schadensersatz. Der Architekt ist überzeugt, dass die Kostensteigerung auf Bauherrenwünsche zurückgeht. Der Versicherer prüft den Anspruch, beauftragt einen Gutachter und übernimmt die anwaltliche Vertretung. Ergebnis: Der Anspruch wird vollständig abgewehrt, der Architekt trägt keine Kosten – das übernimmt die Haftpflicht im Rahmen des passiven Rechtsschutzes.
Ja, wenn die Ansprüche berechtigt sind, übernimmt die Versicherung die Regulierung. Sind sie unberechtigt, werden sie abgewehrt.
Alle notwendigen Kosten zur Abwehr – Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Gutachterkosten, Zeugenauslagen und Reisekosten.
Nein, er ist integraler Bestandteil jeder Haftpflichtversicherung, z. B. der Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure.
Ja, insbesondere bei Prozessen in den USA oder Kanada können Abwehrkosten auf die Deckungssumme begrenzt sein. Auch vorsätzlich verursachte Schäden sind ausgeschlossen.
Ja. Passiver Rechtsschutz schützt Dich gegen fremde Ansprüche, aktiver Rechtsschutz hilft Dir, eigene Forderungen durchzusetzen.
👉 Wenn Du wissen möchtest, wie umfangreich der passive Rechtsschutz in Deiner Berufshaftpflicht ist und wie man Deinen aktiven Rechtsschutz (zB. für Honorarforderungen) gestaltet kann, beraten wir Dich gerne.