Definition
Der passive Rechtsschutz ist eine zentrale Leistung der Haftpflichtversicherung: Der Versicherer übernimmt die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und trägt die dafür entstehenden Kosten wie Anwalts-, Gerichts- oder Gutachtergebühren.
Erklärung / Hintergrund
Der Begriff „passiv“ verdeutlicht: Es geht nicht darum, eigene Ansprüche aktiv durchzusetzen, sondern sich gegen fremde Forderungen zu verteidigen. Für Architekten und Ingenieure ist das essenziell, da sie im Schadenfall häufig mit hohen Forderungen konfrontiert werden – berechtigt oder nicht.
Die Funktion des passiven Rechtsschutzes umfasst:
- Prüfung der Ansprüche: Der Versicherer klärt, ob eine geltend gemachte Forderung rechtlich besteht.
- Abwehr unberechtigter Ansprüche: Hält die Forderung einer Prüfung nicht stand, übernimmt der Versicherer die vollständige Abwehr.
- Übernahme der Kosten: Sämtliche Kosten des Verfahrens – Rechtsanwälte, Gerichtskosten, Gutachter, Sachverständige oder Zeugen – werden vom Versicherer getragen.
- Vergleich oder Regulierung: Stellt sich ein Anspruch als berechtigt heraus, übernimmt der Versicherer die Zahlung bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.
Abgrenzung:
- Passiver Rechtsschutz: Verteidigung gegen Ansprüche Dritter.
- Aktiver Rechtsschutz: Durchsetzung eigener Ansprüche (z. B. Honorarklagen), i.d.R. nicht Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung.
- Haftpflichtversicherung: Leistet nicht nur Schadensersatz, sondern bietet auch diesen integrierten passiven Rechtsschutz.
Synonyme: Abwehrschutz, Rechtsschutzfunktion der Haftpflichtversicherung, Abwehrdeckung.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist der passive Rechtsschutz besonders wichtig, da Bauherren oder Auftraggeber oft hohe Schadenssummen geltend machen – auch bei bloßen Verdachtsmomenten. Ohne Versicherung müsste das Büro selbst für Anwälte, Gutachter und Gerichtsverfahren zahlen. Mit passivem Rechtsschutz ist nicht nur die finanzielle Last gedeckt, sondern auch die juristische Kompetenz des Versicherers an Bord.
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Praxisbeispiel
Ein Bauherr wirft einem Architekten vor, durch Planungsfehler die Baukosten erheblich erhöht zu haben, und fordert 200.000 Euro Schadensersatz. Der Architekt ist überzeugt, dass die Kostensteigerung auf Bauherrenwünsche zurückgeht. Der Versicherer prüft den Anspruch, beauftragt einen Gutachter und übernimmt die anwaltliche Vertretung. Ergebnis: Der Anspruch wird vollständig abgewehrt, der Architekt trägt keine Kosten – das übernimmt die Haftpflicht im Rahmen des passiven Rechtsschutzes.
FAQ
Zahlt der passive Rechtsschutz auch, wenn ich schuld bin?
Ja, wenn die Ansprüche berechtigt sind, übernimmt die Versicherung die Regulierung. Sind sie unberechtigt, werden sie abgewehrt.
Welche Kosten übernimmt der Versicherer konkret?
Alle notwendigen Kosten zur Abwehr – Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Gutachterkosten, Zeugenauslagen und Reisekosten.
Ist passiver Rechtsschutz eine separate Versicherung?
Nein, er ist integraler Bestandteil jeder Haftpflichtversicherung, z. B. der Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, insbesondere bei Prozessen in den USA oder Kanada können Abwehrkosten auf die Deckungssumme begrenzt sein. Auch vorsätzlich verursachte Schäden sind ausgeschlossen.
Unterscheidet sich passiver von aktivem Rechtsschutz?
Ja. Passiver Rechtsschutz schützt Dich gegen fremde Ansprüche, aktiver Rechtsschutz hilft Dir, eigene Forderungen durchzusetzen.
Verwandte Begriffe
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