Personalisierte Ausschlüsse sind individuell im Versicherungsvertrag vereinbarte Ausschlüsse, die bestimmte Risiken, Tätigkeiten oder Projekte eines einzelnen Versicherungsnehmers vom Versicherungsschutz ausschließen.
Während allgemeine Ausschlüsse in allen Policen gleich geregelt sind (z. B. Vorsatz, Krieg, Kernenergie), betreffen personalisierte Ausschlüsse spezifische Konstellationen, die nur für einen bestimmten Versicherungsnehmer gelten.
Typische Fälle:
Die Grundlage findet sich in den Versicherungsbedingungen und in § 1 VVG (Vertragsfreiheit). Versicherer nutzen personalisierte Ausschlüsse, um nicht kalkulierbare Risiken zu vermeiden und trotzdem Versicherungsschutz für alle übrigen Tätigkeiten zu ermöglichen.
Abgrenzung:
Synonyme: individuelle Ausschlüsse, vertragsspezifische Ausschlüsse.
Für Architekten und Ingenieure können personalisierte Ausschlüsse kritisch sein, weil sie unbemerkt Versicherungslücken schaffen. Wer beispielsweise als Generalplaner auftritt und dieser Tätigkeitsbereich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde, trägt im Schadenfall das volle Risiko. Deshalb ist es entscheidend, Ausschlüsse genau zu prüfen und regelmäßig mit dem Versicherungsumfang abzugleichen – gerade wenn sich Tätigkeitsfelder verändern.
Ein Ingenieurbüro betreibt neben klassischen Planungsleistungen auch eine kleine Bauträgertätigkeit. Da diese Tätigkeit nicht versicherbar ist, vereinbart der Versicherer einen personalisierten Ausschluss. Als bei einem Bauträgerprojekt ein Baumangel entsteht, greift die Berufshaftpflichtversicherung nicht – das Ingenieurbüro muss selbst für den Schaden aufkommen.
Allgemeine Ausschlüsse sind in allen Policen identisch geregelt, personalisierte Ausschlüsse werden individuell für den einzelnen Vertrag verhandelt und gelten nur für diesen Versicherungsnehmer.
Ja, je nach Risikolage können sie manchmal aufgehoben oder durch einen Zusatzbaustein eingeschlossen werden – meist aber nur gegen Prämienaufschlag.
Sie sind in den „Besonderen Vereinbarungen“ oder als individuelle Klauseln im Versicherungsschein ausgewiesen.
Sie kommen vor allem dann vor, wenn Tätigkeiten über das Berufsbild hinausgehen, wie Bauträger- oder Bauunternehmerleistungen.
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