Definition
Personalisierte Ausschlüsse sind individuell im Versicherungsvertrag vereinbarte Ausschlüsse, die bestimmte Risiken, Tätigkeiten oder Projekte eines einzelnen Versicherungsnehmers vom Versicherungsschutz ausschließen.
Erklärung / Hintergrund
Während allgemeine Ausschlüsse in allen Policen gleich geregelt sind (z. B. Vorsatz, Krieg, Kernenergie), betreffen personalisierte Ausschlüsse spezifische Konstellationen, die nur für einen bestimmten Versicherungsnehmer gelten.
Typische Fälle:
- Ein Architekt war in der Vergangenheit in ein besonders schadenanfälliges Projekt involviert, das im Vertrag ausgeschlossen wird.
- Tätigkeitsbereiche, die außerhalb des üblichen Berufsbildes liegen (z. B. Bauträgertätigkeit, Generalunternehmerleistungen), werden ausgeschlossen.
- Bestimmte Objekte oder Auftraggeber, bei denen erhöhte Risiken bestehen, werden aus der Deckung herausgenommen.
Die Grundlage findet sich in den Versicherungsbedingungen und in § 1 VVG (Vertragsfreiheit). Versicherer nutzen personalisierte Ausschlüsse, um nicht kalkulierbare Risiken zu vermeiden und trotzdem Versicherungsschutz für alle übrigen Tätigkeiten zu ermöglichen.
Abgrenzung:
- Allgemeine Ausschlüsse: Gelten für alle Versicherungsnehmer.
- Personalisierte Ausschlüsse: Gelten nur für den konkreten Vertragspartner.
- Beitragserhöhung statt Ausschluss: Alternative Lösung, wenn der Versicherer ein Risiko nicht vollständig ausschließen, sondern nur mit Mehrprämie kalkulieren möchte.
Synonyme: individuelle Ausschlüsse, vertragsspezifische Ausschlüsse.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure können personalisierte Ausschlüsse kritisch sein, weil sie unbemerkt Versicherungslücken schaffen. Wer beispielsweise als Generalplaner auftritt und dieser Tätigkeitsbereich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde, trägt im Schadenfall das volle Risiko. Deshalb ist es entscheidend, Ausschlüsse genau zu prüfen und regelmäßig mit dem Versicherungsumfang abzugleichen – gerade wenn sich Tätigkeitsfelder verändern.
Praxisbeispiel
Ein Ingenieurbüro betreibt neben klassischen Planungsleistungen auch eine kleine Bauträgertätigkeit. Da diese Tätigkeit nicht versicherbar ist, vereinbart der Versicherer einen personalisierten Ausschluss. Als bei einem Bauträgerprojekt ein Baumangel entsteht, greift die Berufshaftpflichtversicherung nicht – das Ingenieurbüro muss selbst für den Schaden aufkommen.
FAQ
Was unterscheidet personalisierte Ausschlüsse von allgemeinen Ausschlüssen?
Allgemeine Ausschlüsse sind in allen Policen identisch geregelt, personalisierte Ausschlüsse werden individuell für den einzelnen Vertrag verhandelt und gelten nur für diesen Versicherungsnehmer.
Können personalisierte Ausschlüsse verhandelt werden?
Ja, je nach Risikolage können sie manchmal aufgehoben oder durch einen Zusatzbaustein eingeschlossen werden – meist aber nur gegen Prämienaufschlag.
Wo finde ich personalisierte Ausschlüsse im Vertrag?
Sie sind in den „Besonderen Vereinbarungen“ oder als individuelle Klauseln im Versicherungsschein ausgewiesen.
Sind personalisierte Ausschlüsse für Architekten häufig?
Sie kommen vor allem dann vor, wenn Tätigkeiten über das Berufsbild hinausgehen, wie Bauträger- oder Bauunternehmerleistungen.
Verwandte Begriffe
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