Ein Projektsteuerer ist ein unabhängiger Dienstleister im Bauwesen, der Bauherren bei der Organisation, Koordination und Überwachung komplexer Bauprojekte unterstützt, ohne selbst Planungs- oder Bauleistungen zu erbringen.
Der Projektsteuerer übernimmt für den Bauherrn steuernde und koordinierende Aufgaben, um Kosten, Termine, Qualitäten und Abläufe im Bauprozess zu kontrollieren. Seine Tätigkeit ist in der AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 9 („Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“) beschrieben, aber nicht in der HOAI geregelt.
Typische Aufgaben:
Wesentlich: Der Projektsteuerer ist Berater und Organisator, nicht verantwortlich für die eigentliche Planung oder Bauüberwachung. Daraus ergibt sich eine Abgrenzung zu Architekten oder Ingenieuren mit eigenständigen Planungs- oder Objektüberwachungsaufgaben.
Abgrenzung:
Synonyme: Projektmanager im Bauwesen, Bauprojektsteuerer.
Für Architekten und Ingenieure ist die Rolle des Projektsteuerers doppelt relevant: Einerseits arbeiten sie häufig mit Projektsteuerern zusammen, andererseits übernehmen Planungsbüros selbst diese Funktion. Versicherungstechnisch ist dabei wichtig: Projektsteuerungsleistungen sind nicht automatisch vom Berufsbild des Architekten oder Ingenieurs umfasst, sondern müssen in der Berufshaftpflicht explizit mitversichert sein.
Ein Bauherr beauftragt einen Projektsteuerer mit der Koordination eines Krankenhausneubaus. Der Projektsteuerer überwacht Kosten und Termine und stimmt die Fachplaner ab. Durch ein unzureichendes Termincontrolling kommt es zu massiven Verzögerungen, die Mehrkosten verursachen. Der Bauherr macht Schadensersatzansprüche geltend. Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung, die Projektsteuerungsleistungen einschließt, übernimmt diese die Prüfung und ggf. Regulierung des Anspruchs.
Nicht zwingend. Projektsteuerer können Architekten, Ingenieure oder spezialisierte Beratungsunternehmen sein.
Nein. Sie müssen in der Berufshaftpflichtversicherung ausdrücklich als Tätigkeit mit eingeschlossen werden.
Nein. Ihre Leistungen sind nicht in der HOAI geregelt, sondern werden auf Basis der AHO-Leistungsbilder vereinbart.
Der Projektsteuerer berät und koordiniert im Auftrag des Bauherrn, während die Projektleitung innerhalb eines Architekten- oder Ingenieurbüros operative Planungs- oder Überwachungsaufgaben wahrnimmt.
Weil Haftungsfragen unterschiedlich zu beurteilen sind und der Versicherungsschutz klar regeln muss, ob Projektsteuerungsleistungen abgedeckt sind.
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