Ein Projektsteuerer nimmt für den Bauherrn delegierbare Bauherrenaufgaben wahr, ohne selbst zu planen oder zu bauen. Die Bezeichnung ist nicht geschützt und setzt keine bestimmte Qualifikation voraus.
Was den Projektsteuerer von anderen Beteiligten unterscheidet, ist die Herkunft seiner Aufgaben. Er erbringt keine eigene Werkleistung am Bauwerk, sondern übernimmt, was sonst der Bauherr selbst täte: koordinieren, kontrollieren, entscheiden vorbereiten.
Die Delegation ist begrenzt. Nach außen bleibt der Bauherr verantwortlich — gegenüber Behörden, Nachbarn und den übrigen Beteiligten kann er sich nicht darauf berufen, jemanden beauftragt zu haben. Im Innenverhältnis kann er beim Projektsteuerer Rückgriff nehmen. Wer diese Rolle übernimmt, tritt also in eine fremde Verantwortung ein, ohne sie dem Bauherrn abzunehmen.
Abgrenzung
Synonyme: Bauprojektsteuerer, Projektmanager im Bauwesen.
Für Planungsbüros ist die Rolle in beiden Richtungen relevant. Als Gegenüber gibt der Projektsteuerer Vorgaben und fordert Zuarbeit — seine Anweisungen entbinden Sie aber nicht von Ihren eigenen Prüf- und Hinweispflichten. Halten Sie Bedenken schriftlich fest, auch gegenüber dem Steuerer.
Als eigenes Tätigkeitsfeld gilt: Die Leistung ist nicht selbstverständlich vom versicherten Berufsbild erfasst, und die typischen Schäden sind reine Vermögensschäden aus Termin- und Kostenabweichungen. Ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung das trägt, ist vor Auftragsannahme zu klären — die Einzelheiten stehen im Artikel zur Projektsteuerung.
Bei einem Schulneubau weist der Projektsteuerer das planende Büro an, eine Ausführungsvariante zu wählen, die Kosten spart. Das Büro hält die Variante für bauphysikalisch bedenklich, folgt der Anweisung aber, weil der Steuerer für den Bauherrn spricht. Später treten Feuchteschäden auf.
Zwei Pflichtenkreise laufen hier nebeneinander. Der Projektsteuerer hat eine Bauherrenaufgabe wahrgenommen und muss sich an seiner Vorgabe messen lassen. Das Planungsbüro wird dadurch aber nicht entlastet: Seine Prüf- und Hinweispflicht besteht unabhängig davon, wer die Anweisung erteilt hat, und eine fachlich bedenkliche Vorgabe hätte es anzeigen müssen. Ob es haftet, entscheidet sich daran, ob es diese Bedenken erhoben und dokumentiert hat — nicht daran, ob es der Anweisung gefolgt ist.
Grundsätzlich jeder. Die Bezeichnung ist nicht geschützt; die Qualifikation ergibt sich aus Erfahrung und vertraglicher Vereinbarung.
Nur im Innenverhältnis. Nach außen bleibt der Bauherr verantwortlich, kann aber Rückgriff nehmen.
Nein. Prüf- und Hinweispflichten bestehen unabhängig davon, von wem eine Vorgabe stammt.
Nicht automatisch. Sie ist keine Planungsleistung und muss vom Berufsbild erfasst oder eingeschlossen sein.