Projektsteuerer

Definition

Ein Projektsteuerer ist ein unabhängiger Dienstleister im Bauwesen, der Bauherren bei der Organisation, Koordination und Überwachung komplexer Bauprojekte unterstützt, ohne selbst Planungs- oder Bauleistungen zu erbringen.

Erklärung / Hintergrund

Der Projektsteuerer übernimmt für den Bauherrn steuernde und koordinierende Aufgaben, um Kosten, Termine, Qualitäten und Abläufe im Bauprozess zu kontrollieren. Seine Tätigkeit ist in der AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 9 („Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“) beschrieben, aber nicht in der HOAI geregelt.

Typische Aufgaben:

  • Termin- und Kostenplanung sowie deren Überwachung,
  • Koordination der Projektbeteiligten (Architekten, Ingenieure, Fachplaner, Bauunternehmen),
  • Vertrags- und Nachtragsmanagement,
  • Sicherstellung der Einhaltung von Qualitäten,
  • Berichtswesen und Informationsmanagement gegenüber dem Bauherrn.

Wesentlich: Der Projektsteuerer ist Berater und Organisator, nicht verantwortlich für die eigentliche Planung oder Bauüberwachung. Daraus ergibt sich eine Abgrenzung zu Architekten oder Ingenieuren mit eigenständigen Planungs- oder Objektüberwachungsaufgaben.

Abgrenzung:

  • Projektsteuerer: Beratend und koordinierend, keine originären Planungs- oder Überwachungsleistungen.
  • Projektleiter (im Architekturbüro): Fester Bestandteil des Architektenvertrags, verantwortet intern Planung/Überwachung.
  • Generalplaner: Übernimmt gesamtes Planungsrisiko mit voller Haftung.

Synonyme: Projektmanager im Bauwesen, Bauprojektsteuerer.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die Rolle des Projektsteuerers doppelt relevant: Einerseits arbeiten sie häufig mit Projektsteuerern zusammen, andererseits übernehmen Planungsbüros selbst diese Funktion. Versicherungstechnisch ist dabei wichtig: Projektsteuerungsleistungen sind nicht automatisch vom Berufsbild des Architekten oder Ingenieurs umfasst, sondern müssen in der Berufshaftpflicht explizit mitversichert sein.

Praxisbeispiel

Ein Bauherr beauftragt einen Projektsteuerer mit der Koordination eines Krankenhausneubaus. Der Projektsteuerer überwacht Kosten und Termine und stimmt die Fachplaner ab. Durch ein unzureichendes Termincontrolling kommt es zu massiven Verzögerungen, die Mehrkosten verursachen. Der Bauherr macht Schadensersatzansprüche geltend. Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung, die Projektsteuerungsleistungen einschließt, übernimmt diese die Prüfung und ggf. Regulierung des Anspruchs.

FAQ

Ist der Projektsteuerer ein Architekt?

Nicht zwingend. Projektsteuerer können Architekten, Ingenieure oder spezialisierte Beratungsunternehmen sein.

Sind Projektsteuerungsleistungen automatisch versichert?

Nein. Sie müssen in der Berufshaftpflichtversicherung ausdrücklich als Tätigkeit mit eingeschlossen werden.

Gibt es eine gesetzliche Grundlage für Projektsteuerer?

Nein. Ihre Leistungen sind nicht in der HOAI geregelt, sondern werden auf Basis der AHO-Leistungsbilder vereinbart.

Was unterscheidet Projektsteuerung von Projektleitung?

Der Projektsteuerer berät und koordiniert im Auftrag des Bauherrn, während die Projektleitung innerhalb eines Architekten- oder Ingenieurbüros operative Planungs- oder Überwachungsaufgaben wahrnimmt.

Warum ist die Abgrenzung wichtig?

Weil Haftungsfragen unterschiedlich zu beurteilen sind und der Versicherungsschutz klar regeln muss, ob Projektsteuerungsleistungen abgedeckt sind.

Verwandte Begriffe


👉 Wenn Du wissen möchtest, wie Projektsteuerungsleistungen in Deiner Berufshaftpflicht optimal abgesichert werden können, beraten wir Dich gerne.