Projektsteuerung bezeichnet die übergeordnete Organisation, Koordination und Kontrolle von Bauprojekten im Auftrag des Bauherrn, ohne dabei selbst Planungs- oder Bauleistungen zu erbringen.
Projektsteuerung ist ein zentraler Bestandteil des Bauprojektmanagements und umfasst Aufgaben, die über die klassischen Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen. Während die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) die Grundleistungen von Architekten definiert, sind Projektsteuerungsleistungen nicht dort geregelt, sondern in der AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 9 („Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“).
Typische Inhalte der Projektsteuerung:
Die Projektsteuerung entlastet den Bauherrn, indem sie als „verlängerte Hand“ die Einhaltung von Terminen, Kosten und Qualitäten überwacht.
Abgrenzung:
Synonyme: Projektmanagement im Bauwesen, Projektkoordination.
Für Architekten und Ingenieure ist die Projektsteuerung vor allem dann relevant, wenn sie diese Funktion zusätzlich übernehmen. Da es sich nicht um klassische HOAI-Leistungen handelt, muss geprüft werden, ob die Berufshaftpflichtversicherung Projektsteuerungsleistungen einschließt. Ohne entsprechende Erweiterung kann es im Schadenfall zu Deckungslücken kommen, da Projektsteuerungsfehler nicht automatisch unter die primäre Risikobeschreibung fallen.
Ein Projektsteuerer wird für den Bau eines Klinikums eingesetzt. Er überwacht Termine und Kosten, koordiniert die Fachplaner und berichtet regelmäßig an den Bauherrn. Durch unzureichende Terminüberwachung verzögert sich die Fertigstellung um mehrere Monate, wodurch erhebliche Mehrkosten entstehen. Der Bauherr fordert Schadensersatz. Besteht Versicherungsschutz für Projektsteuerung, übernimmt die Berufshaftpflicht die Prüfung und ggf. Regulierung der Ansprüche.
Nein. Sie ist nicht Teil der HOAI-Grundleistungen, sondern wird nach den AHO-Empfehlungen definiert.
Sowohl Architekten, Ingenieure als auch spezialisierte Projektmanagementbüros können als Projektsteuerer tätig werden.
Ja. Sie muss ausdrücklich im Tätigkeitsfeld der Berufshaftpflichtversicherung eingeschlossen sein, da sie nicht automatisch unter das klassische Berufsbild fällt.
Projektsteuerung ist die externe Beratungs- und Steuerungsfunktion im Auftrag des Bauherrn, Projektleitung hingegen die interne organisatorische Funktion innerhalb eines Büros.
Hauptsächlich Kosten- und Terminüberschreitungen, aber auch Koordinationsfehler zwischen den Projektbeteiligten.
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