Definition
Projektsteuerung ist die Wahrnehmung delegierbarer Bauherrenaufgaben durch einen Dritten — Organisation, Koordination und Kontrolle eines Vorhabens, ohne selbst zu planen oder zu bauen. Sie folgt keinem gesetzlich normierten Leistungsbild.
Erklärung / Hintergrund
Der letzte Satz ist haftungsrechtlich der wichtigste. Anders als Planungsleistungen ist die Projektsteuerung nicht in der HOAI geregelt; als Orientierung dient das Leistungsbild der AHO-Schriftenreihe. Daraus folgen drei Unterschiede, die im Streitfall zählen.
- Der Vertrag definiert alles. Bei HOAI-Leistungen gibt es ein Auffangnetz aus Leistungsbildern und Rechtsprechung, das ausfüllt, was ungeregelt blieb. Bei der Projektsteuerung fehlt es — was nicht im Vertrag steht, wird ausgelegt.
- Dienst- oder Werkvertrag ist zu klären. Wird ein Erfolg geschuldet, etwa ein belastbarer Terminplan, spricht das für Werkvertragsrecht mit Mängelhaftung. Ist nur eine laufende Betreuung vereinbart, kommt Dienstvertragsrecht in Betracht — mit anderem Haftungsmaßstab und anderer Verjährung.
- Kein Bauwerksbezug. Steuerungsleistungen sind auf Organisation gerichtet, nicht auf die Herstellung. Die fünfjährige Frist des Bauwerksbezugs greift deshalb nicht ohne Weiteres; in Betracht kommt die kürzere Regelverjährung.
Typische Handlungsbereiche sind Kosten-, Termin- und Qualitätsmanagement, Vertrags- und Organisationsmanagement sowie das Berichtswesen gegenüber dem Bauherrn. Die entstehenden Schäden sind fast durchweg reine Vermögensschäden: Verzögerungen, Mehrkosten, Nachträge.
Synonyme: Bauprojektmanagement, Projektkoordination.
Praxisrelevanz
Zwei Dinge sind vor der Übernahme zu klären. Erstens der Vertrag: Beschreiben Sie die Handlungsbereiche und ihre Grenzen ausdrücklich — besonders, wofür Sie nicht einstehen. Ohne normiertes Leistungsbild wird eine Lücke im Zweifel zu Ihren Lasten ausgelegt. Zweitens die Deckung: Projektsteuerung ist keine Planungsleistung und deshalb nicht selbstverständlich vom versicherten Berufsbild erfasst.
Praktisch hilft eine klare Trennung der Rollen. Übernimmt ein Büro Planung und Steuerung, sollte im Vertrag erkennbar bleiben, welche Leistung wann geschuldet war — im Schadenfall wird genau danach getrennt, und die Fristen können auseinanderlaufen. Ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung beide Bereiche trägt, ergibt sich aus der Risikobeschreibung.
Praxisbeispiel
Ein Architekturbüro übernimmt für einen Verwaltungsbau die Objektplanung und zusätzlich die Projektsteuerung. Vier Jahre nach Fertigstellung macht der Bauherr zwei Ansprüche geltend: einen Planungsfehler an der Fassade und Mehrkosten aus einer Verzögerung, die auf lückenhaftes Terminmanagement zurückgehen soll.
Beide Ansprüche stammen aus einem Vertragsverhältnis und werden trotzdem getrennt beurteilt. Für den Planungsfehler gilt der Bauwerksbezug mit der längeren Frist — der Anspruch ist offen. Beim Steuerungsfehler ist zunächst zu klären, ob überhaupt Werkvertragsrecht anwendbar ist und ob ohne Bauwerksbezug nicht die kürzere Regelverjährung greift; dann wäre er bereits verjährt. Und selbst wenn nicht: Ob die Steuerungsleistung vom Berufsbild erfasst ist, ist eine zweite, davon unabhängige Frage. Aus einem Auftrag werden so zwei Prüfungen mit womöglich gegensätzlichem Ergebnis.
FAQ
Ist Projektsteuerung eine HOAI-Leistung?
Nein. Sie ist dort nicht geregelt; als Orientierung dient das AHO-Leistungsbild, das keine Verordnung ist, sondern eine Empfehlung.
Handelt es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag?
Das hängt von der Vereinbarung ab. Wird ein Erfolg geschuldet, spricht das für Werkvertragsrecht; eine reine Betreuung kann Dienstvertrag sein. Der Unterschied betrifft Haftungsmaßstab und Verjährung.
Gilt die fünfjährige Verjährung?
Nicht ohne Weiteres. Steuerungsleistungen haben keinen unmittelbaren Bauwerksbezug; in Betracht kommt die kürzere Regelverjährung.
Ist Projektsteuerung über die Berufshaftpflicht gedeckt?
Nicht automatisch. Sie muss vom versicherten Berufsbild erfasst oder ausdrücklich eingeschlossen sein.
Was unterscheidet Projektsteuerung von Projektleitung?
Die Projektsteuerung wird für den Bauherrn erbracht; die Projektleitung ist die interne Führung innerhalb eines Büros.
Verwandte Begriffe
- Generalplaner – bündelt Planungsleistungen; die Steuerung ist davon getrennt zu betrachten
- Projektsteuerer – die Rolle, die diese Leistung erbringt
- Objektüberwachung – die HOAI-Leistung, mit der die Steuerung häufig verwechselt wird
- Primäre Risikobeschreibung – dort entscheidet sich, ob die Tätigkeit erfasst ist
- Grundleistungen – das normierte Gegenstück, das der Projektsteuerung fehlt
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