Die Ruheversicherung ist eine spezielle Form der Berufshaftpflichtversicherung, die während Phasen ohne aktive Projekte „ruhend“ gestellt wird und im Bedarfsfall – etwa bei einem neuen Auftrag – aktiviert werden kann.
Architekten und Ingenieure benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung, um ihre Tätigkeit ausüben zu dürfen. Für freiberufliche Nebentätigkeiten von beamteten, angestellten oder (bau-)gewerblich tätigen Architekten reicht es jedoch oft nicht, eine klassische Jahresversicherung zu unterhalten.
Hier bietet die Ruheversicherung eine Lösung:
Damit ist die Ruheversicherung besonders für Architekten interessant, die nicht regelmäßig freiberuflich tätig sind, sondern nur gelegentlich Projekte annehmen.
Abgrenzung
Synonyme: Stand-by-Versicherung, Ruhendstellung Berufshaftpflicht.
Für Architekten und Ingenieure, die selten Aufträge übernehmen, ist eine Ruheversicherung kosteneffizient. Sie ermöglicht die Pflichtversicherung, ohne die volle Prämienlast einer Jahresdeckung zu tragen.
Wichtig ist jedoch, dass die jeweilige Architekten- oder Ingenieurkammer diese Form der Absicherung akzeptiert – denn manche Kammern bestehen auf einer Jahresversicherung. Deshalb sollte die Abstimmung vorab erfolgen.
Ein angestellter Architekt plant gelegentlich private Bauprojekte für Bekannte. Für diese Nebentätigkeiten möchte er eine Absicherung, ohne dauerhaft eine teure Jahrespolice zu bezahlen. Er entscheidet sich für eine Ruheversicherung, die bei neuen Aufträgen aktiviert wird. Damit erfüllt er seine Versicherungspflicht und ist gleichzeitig flexibel und kostenschonend abgesichert.
Vor allem für nebenberuflich tätige Architekten und Ingenieure oder für Büros mit sehr geringem Auftragsvolumen.
Ja. Sie bietet im Ruhestatus keinen aktiven Schutz. Erst im Falle eines konkreten Auftrags wird sie aktiviert.
Nein. Manche Kammern verlangen zwingend eine Jahresversicherung. Eine Vorabklärung ist daher notwendig.
Ja, sie ist meist deutlich günstiger, da sie nur im Aktivierungsfall den vollen Deckungsschutz bereitstellt.
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