Die Schadenminderungspflicht ist eine gesetzliche und vertragliche Obliegenheit des Versicherungsnehmers, nach Eintritt eines Schadens alles Zumutbare zu unternehmen, um den Schaden zu verhindern, zu mindern oder Folgeschäden abzuwenden (§ 82 VVG).
Die Schadenminderungspflicht gehört zu den zentralen Pflichten des Versicherungsnehmers im Schadenfall. Sie bedeutet: Wer einen Schaden meldet, darf sich nicht zurücklehnen, sondern muss aktiv dazu beitragen, dass die Folgen so gering wie möglich bleiben.
Beispiele für Maßnahmen:
Für Architekten und Ingenieure spielt die Pflicht vor allem im Rahmen der Berufshaftpflicht eine Rolle: Sobald sie von einem möglichen Fehler oder Schaden erfahren, müssen sie alles tun, um die Auswirkungen einzugrenzen. Das kann bedeuten, Bauherren oder Unternehmer rechtzeitig zu informieren oder Sofortmaßnahmen zur Schadensabwehr einzuleiten.
Abgrenzung:
Synonyme: Schadenabwendungs- und Minderungspflicht, Pflicht zur Schadensbegrenzung.
Für Architekten und Ingenieure ist die Einhaltung der Schadenminderungspflicht entscheidend, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Wer untätig bleibt oder bewusst Folgeschäden in Kauf nimmt, riskiert, dass der Versicherer seine Leistung kürzt oder verweigert.
In der Praxis bedeutet das: sofort handeln und parallel den Versicherer informieren.
Ein Bauingenieur erfährt, dass ein von ihm geplantes Flachdach undicht ist. Statt abzuwarten, bis der Bauherr offiziell Ansprüche geltend macht, veranlasst er eine provisorische Abdeckung mit Folien, um weitere Durchfeuchtung und Schäden am Innenausbau zu vermeiden. Diese Maßnahme erfüllt die Schadenminderungspflicht – und verhindert hohe zusätzliche Kosten.
Der Versicherer kann die Leistung kürzen oder verweigern, wenn durch die Verletzung der Pflicht zusätzliche Schäden entstanden sind (§ 28 VVG).
Nein. Notwendige und angemessene Aufwendungen zur Schadenminderung werden in der Regel vom Versicherer erstattet.
Ja. Vor Eintritt eines Schadens besteht keine Pflicht. Nach Eintritt muss der Versicherungsnehmer jedoch alles Erforderliche tun, um die Auswirkungen einzudämmen.
Ja. Wenn Fachwissen erforderlich ist, muss der Versicherungsnehmer geeignete Experten beauftragen, um den Schaden sachgerecht einzudämmen.
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