Ein Schiedsgericht ist ein privates Gericht, das anstelle der staatlichen Gerichtsbarkeit entscheidet. Sein Spruch wirkt wie ein rechtskräftiges Urteil — und ist praktisch nicht angreifbar.
Grundlage ist eine Schiedsvereinbarung nach den §§ 1025 ff. ZPO. Die Parteien benennen die Schiedsrichter selbst; im Bauwesen sind das häufig Juristen mit technischer Erfahrung oder Sachverständige. Das Verfahren ist nichtöffentlich, in seinem Ablauf gestaltbar und endet mit einem vollstreckbaren Schiedsspruch.
Was dafür spricht: Fachnähe der Entscheider, Vertraulichkeit, ein Verfahren ohne Instanzenzug und — bei Auslandsbezug — die leichtere Vollstreckung im Ausland.
Was dagegen spricht, wird in Werbetexten selten so deutlich:
Abgrenzung
Synonyme: Schiedsverfahren, private Gerichtsbarkeit.
Der Punkt, der Planungsbüros am meisten betrifft, liegt vor dem Streit: Wer eine Schiedsklausel unterschreibt, legt fest, wie ein späterer Haftpflichtprozess geführt wird — und zwar bevor der Versicherer davon weiß. Die Prozessführung liegt im Schadenfall bei ihm; eine Vorfestlegung über seinen Kopf hinweg kann Fragen aufwerfen.
Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Makler, bevor Sie einer Schiedsklausel zustimmen. Zu klären ist, ob und in welchem Umfang Ihre Berufshaftpflichtversicherung die Kosten eines Schiedsverfahrens trägt — sie sind anders strukturiert als Gerichtskosten, und ob sie auf die Versicherungssumme angerechnet werden, richtet sich nach dem Bedingungswerk.
Ein Architekturbüro streitet mit einem Projektentwickler über Baukostenüberschreitungen. Der Vertrag enthält eine Schiedsklausel. Ein dreiköpfiges Schiedsgericht entscheidet nach zwei Verhandlungstagen, dass das Büro zu 40 Prozent haftet.
Der Ausgang ist damit endgültig. Hält das Büro die Quotenbildung für fehlerhaft, hilft ihm das nicht — eine Überprüfung findet nicht statt, weil das Schiedsverfahren keinen Instanzenzug kennt. Zugleich fallen die Honorare der drei Schiedsrichter an, die zwischen den Parteien nach dem Ergebnis verteilt werden. Bei einem Streitwert dieser Größenordnung kann sich das rechnen; bei einer Honorarforderung über wenige zehntausend Euro wäre dieselbe Klausel ein teurer Weg zu einer Entscheidung, die man nicht mehr korrigieren kann.
Ja. Er wirkt wie ein rechtskräftiges Urteil; eine Aufhebung kommt nur bei schweren Verfahrensmängeln in Betracht, nicht wegen inhaltlicher Fehler.
Oft ja, weil der Instanzenzug entfällt. Bei komplexen Bausachen mit Gutachten kann es aber ebenso lange dauern.
Die Parteien — einschließlich der Schiedsrichterhonorare. Bei kleineren Streitwerten liegt das Verfahren regelmäßig über den Kosten eines staatlichen Prozesses.
Die Abwehr eines versicherten Anspruchs gehört zur Leistung, auch im Schiedsverfahren. Umfang und Anrechnung der Kosten ergeben sich aus dem Bedingungswerk — Klärung vor Vereinbarung der Klausel.