Die Schiedsgerichtsordnung ist das verfahrensrechtliche Regelwerk, das den Ablauf eines Schiedsverfahrens vorgibt. Sie regelt die Bestellung der Schiedsrichter, Verfahrensregeln, Beweisaufnahme und den Erlass des Schiedsspruchs.
Ein Schiedsgericht kann frei vereinbart werden, benötigt aber klare Regeln, um das Verfahren geordnet und rechtssicher durchführen zu können. Diese Regeln werden in einer Schiedsgerichtsordnung festgelegt.
Es gibt zwei Varianten:
Die Schiedsgerichtsordnung bestimmt u. a.:
Abgrenzung:
Synonyme: Schiedsverfahrensordnung, Arbitration Rules, Regelwerk für Schiedsverfahren.
Für Architekten und Ingenieure ist die Schiedsgerichtsordnung immer dann wichtig, wenn ihr Vertrag eine Schiedsklausel enthält. In Bau- und Planungsverträgen wird häufig die Anwendung der DIS-Schiedsgerichtsordnung vereinbart, weil sie klare und international anerkannte Abläufe vorgibt.
Die Wahl einer Schiedsgerichtsordnung sorgt für Rechtssicherheit und Verbindlichkeit – ohne sie droht im Streitfall ein Verfahrenschaos.
Ein Bauherr und ein Generalplaner vereinbaren in ihrem Vertrag die Anwendung der DIS-Schiedsgerichtsordnung. Nach einem Streit über Bauzeitverzögerungen wird ein Schiedsverfahren eingeleitet. Die Ordnung regelt, dass jede Partei einen Schiedsrichter benennt und diese gemeinsam einen Vorsitzenden bestimmen. Fristen, Beweisaufnahme und Kostenverteilung folgen den festgelegten Verfahrensregeln. Dadurch verläuft das Verfahren strukturiert und der Schiedsspruch ist rechtsverbindlich.
Sie sorgt für Transparenz, Planungssicherheit und rechtsverbindliche Abläufe im Schiedsverfahren. Ohne eine Ordnung wäre das Verfahren schwer steuerbar.
In Deutschland ist die DIS-Schiedsgerichtsordnung verbreitet. International sind ICC, UNCITRAL oder LCIA gängig.
Ja. Ad-hoc-Verfahren erlauben es, die Regeln passgenau auf den Vertrag zuzuschneiden.
Ja. Schiedsgerichtsordnungen enthalten klare Vorgaben, wie die Schiedsrichter- und Verfahrenskosten zwischen den Parteien aufzuteilen sind.
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