Eine Schiedsgerichtsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Parteien, in dem sie festlegen, dass mögliche Streitigkeiten nicht vor staatlichen Gerichten, sondern vor einem Schiedsgericht entschieden werden (§ 1029 ZPO).
Mit einer Schiedsgerichtsvereinbarung verzichten die Parteien auf den ordentlichen Rechtsweg und übertragen die Entscheidungsbefugnis auf ein privates Schiedsgericht. Grundlage kann ein eigener Vertrag oder eine Klausel in einem bestehenden Bau- oder Architektenvertrag sein.
Wesentliche Inhalte einer Schiedsgerichtsvereinbarung sind:
Der Schiedsspruch ist bindend und kann wie ein staatliches Urteil vollstreckt werden. Rechtsmittel sind nur sehr eingeschränkt möglich.
Abgrenzung:
Synonyme: Schiedsvertrag, Schiedsklausel, Arbitration Agreement.
Für Architekten und Ingenieure ist die Schiedsgerichtsvereinbarung besonders in größeren Bau- und Planungsverträgen relevant. Sie sorgt dafür, dass Konflikte nicht vor überlasteten staatlichen Gerichten, sondern in einem vertraulichen, fachnahen Verfahren geklärt werden.
Allerdings sind die Kosten oft hoch, da die Parteien die Schiedsrichter selbst bezahlen. Zudem entfällt die Möglichkeit der Berufung – der Schiedsspruch ist endgültig.
Ein Architektenbüro schließt mit einem Projektentwickler einen Vertrag über die Planung eines Hotelneubaus. Beide Parteien vereinbaren eine Schiedsklausel nach der DIS-Schiedsgerichtsordnung. Als es später zu Streitigkeiten über Honorarforderungen und Bauzeitverzögerungen kommt, wird kein staatliches Gericht angerufen. Stattdessen entscheidet ein dreiköpfiges Schiedsgericht. Der Schiedsspruch ist bindend und beendet den Konflikt endgültig.
Ja. Wer sie unterzeichnet, ist an sie gebunden. Der ordentliche Rechtsweg ist dann grundsätzlich ausgeschlossen.
Grundsätzlich ja. Typisch ist sie in Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen sowie bei internationalen Projekten.
Vertraulichkeit, Fachnähe der Schiedsrichter, kürzere Verfahren und internationale Durchsetzbarkeit.
Ja. Kostenintensität und eingeschränkte Anfechtungsmöglichkeiten. Zudem kann ein Schiedsverfahren bei komplexen Streitigkeiten ebenso lange dauern wie ein staatlicher Prozess.
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