Schmerzensgeld ist eine Form des Schadensersatzes für immaterielle Schäden, die durch Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung entstehen (§ 253 BGB).
Während Sach- und Vermögensschäden finanziell messbar sind, dient das Schmerzensgeld dem Ausgleich für nicht wirtschaftliche Beeinträchtigungen wie Schmerzen, Leiden oder den Verlust der Lebensfreude. Es erfüllt zwei Funktionen:
Im Bauwesen spielt Schmerzensgeld vor allem eine Rolle, wenn Personen durch Planungs- oder Überwachungsfehler verletzt werden – etwa durch den Einsturz eines Baugerüsts oder mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen.
Die Haftung richtet sich nach §§ 823 ff. BGB (deliktische Haftung) sowie spezialgesetzlichen Vorschriften.
Abgrenzung:
Synonyme: immaterieller Schadensersatz, Kompensation für immaterielle Schäden.
Für Architekten und Ingenieure ist Schmerzensgeld ein wichtiges Risiko im Rahmen ihrer Berufshaftpflicht: Kommt es durch fehlerhafte Planung oder mangelnde Bauüberwachung zu Personenschäden, können hohe Schmerzensgeldforderungen entstehen. Diese sind durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt, solange sie auf gesetzlicher Haftung beruhen.
Auf einer Baustelle wird ein Passant durch herabfallende Bauteile verletzt, weil die Bauüberwachung unzureichend war. Neben den Behandlungskosten verlangt der Verletzte ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro. Der Architekt meldet den Vorfall seiner Berufshaftpflichtversicherung, die den Anspruch prüft, unberechtigte Forderungen abwehrt und berechtigte Ansprüche reguliert.
Jede Person, die durch ein schuldhaftes Verhalten in Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung beeinträchtigt wurde (§ 253 Abs. 2 BGB).
Es gibt keine festen Tabellen. Gerichte berücksichtigen Art und Dauer der Verletzung, die Schwere der Schmerzen, Folgeschäden und die wirtschaftliche Situation der Parteien.
Ja, wenn die Forderung auf einer gesetzlichen Haftpflichtgrundlage beruht und die Tätigkeit des Architekten oder Ingenieurs den Schaden verursacht hat.
Ja. Auch psychische Beeinträchtigungen oder Traumata können Grundlage für einen Schmerzensgeldanspruch sein.
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