Schmerzensgeld

Definition

Schmerzensgeld ist eine Form des Schadensersatzes für immaterielle Schäden, die durch Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung entstehen (§ 253 BGB).


Erklärung / Hintergrund

Während Sach- und Vermögensschäden finanziell messbar sind, dient das Schmerzensgeld dem Ausgleich für nicht wirtschaftliche Beeinträchtigungen wie Schmerzen, Leiden oder den Verlust der Lebensfreude. Es erfüllt zwei Funktionen:

  1. Ausgleichsfunktion: Linderung der erlittenen immateriellen Schäden.
  2. Genugtuungsfunktion: spürbare Entschädigung für das erlittene Unrecht.

Im Bauwesen spielt Schmerzensgeld vor allem eine Rolle, wenn Personen durch Planungs- oder Überwachungsfehler verletzt werden – etwa durch den Einsturz eines Baugerüsts oder mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen.
Die Haftung richtet sich nach §§ 823 ff. BGB (deliktische Haftung) sowie spezialgesetzlichen Vorschriften.

Abgrenzung:

  • Schmerzensgeld: Ausgleich für immaterielle Schäden (körperlich, seelisch).
  • Schadensersatz: Ersatz materieller Schäden (z. B. Reparaturkosten).
  • Verdienstausfall: finanzieller Schaden durch Arbeitsunfähigkeit, Teil des materiellen Schadensersatzes.

Synonyme: immaterieller Schadensersatz, Kompensation für immaterielle Schäden.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist Schmerzensgeld ein wichtiges Risiko im Rahmen ihrer Berufshaftpflicht: Kommt es durch fehlerhafte Planung oder mangelnde Bauüberwachung zu Personenschäden, können hohe Schmerzensgeldforderungen entstehen. Diese sind durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt, solange sie auf gesetzlicher Haftung beruhen.


Praxisbeispiel

Auf einer Baustelle wird ein Passant durch herabfallende Bauteile verletzt, weil die Bauüberwachung unzureichend war. Neben den Behandlungskosten verlangt der Verletzte ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro. Der Architekt meldet den Vorfall seiner Berufshaftpflichtversicherung, die den Anspruch prüft, unberechtigte Forderungen abwehrt und berechtigte Ansprüche reguliert.


FAQ

Wer hat Anspruch auf Schmerzensgeld?

Jede Person, die durch ein schuldhaftes Verhalten in Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung beeinträchtigt wurde (§ 253 Abs. 2 BGB).

Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmt?

Es gibt keine festen Tabellen. Gerichte berücksichtigen Art und Dauer der Verletzung, die Schwere der Schmerzen, Folgeschäden und die wirtschaftliche Situation der Parteien.

Zahlt die Berufshaftpflichtversicherung Schmerzensgeld?

Ja, wenn die Forderung auf einer gesetzlichen Haftpflichtgrundlage beruht und die Tätigkeit des Architekten oder Ingenieurs den Schaden verursacht hat.

Kann auch seelisches Leid entschädigt werden?

Ja. Auch psychische Beeinträchtigungen oder Traumata können Grundlage für einen Schmerzensgeldanspruch sein.


Verwandte Begriffe


👉 Wenn Du wissen möchtest, wie Dein Büro im Falle von Personenschäden abgesichert ist, beraten wir Dich gerne.