Der Selbstbehalt ist der Anteil eines Schadens, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst trägt. Er wird im Vertrag vereinbart und mindert die Leistungspflicht des Versicherers entsprechend.
Der Selbstbehalt hat zwei Funktionen: Er beteiligt den Versicherungsnehmer an den Kosten und hält damit Kleinschäden aus der Regulierung heraus. Und er senkt die Prämie, weil der Versicherer einen Teil des Risikos nicht kalkulieren muss.
Formen
Zur Begriffsvielfalt
Selbstbehalt, Selbstbeteiligung und Eigenbeteiligung bezeichnen dieselbe Sache. Welcher Begriff im Vertrag steht, hängt vom Anbieter ab und lässt keinen Rückschluss auf die Ausgestaltung zu — maßgeblich ist allein, was die Bedingungen dazu regeln.
Abzugrenzen ist dagegen die Franchise: Dort leistet der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadenhöhe, dann aber in voller Höhe ohne Abzug. Unterhalb der Grenze trägt der Versicherungsnehmer den Schaden vollständig. Beim Selbstbehalt wird der vereinbarte Betrag dagegen bei jedem Schaden abgezogen.
Weitere Abgrenzung
Synonyme: Selbstbeteiligung, Eigenbeteiligung, Eigenanteil.
Die Höhe des Selbstbehalts ist eine der wenigen Stellschrauben, an denen Ihr Büro die Prämie spürbar beeinflussen kann. Der Preis dafür ist ein kalkulierbares Eigenrisiko — und genau daran sollte sich die Entscheidung ausrichten: Der Selbstbehalt muss aus dem laufenden Geschäft tragbar sein, auch wenn zwei oder drei Schäden in dasselbe Jahr fallen.
Drei Punkte, die dabei oft übersehen werden:
Wichtig zur Einordnung: Der Selbstbehalt betrifft nur Ansprüche, die überhaupt gedeckt sind. Fordert der Bauherr Nacherfüllung, geht es nicht um den Selbstbehalt — solche Ansprüche liegen von vornherein außerhalb des Versicherungsschutzes. Ob und in welchem Umfang Ihre Berufshaftpflichtversicherung leistet, richtet sich nach dem konkreten Bedingungswerk, den Obliegenheiten und möglichen Ausschlüssen.
Ein Architekturbüro vereinbart einen Selbstbehalt von 2.500 Euro je Schadenfall. Im selben Jahr treten drei voneinander unabhängige Schäden auf: 25.000 Euro aus einem Planungsfehler, 8.000 Euro aus einem Überwachungsfehler und ein weiterer über 3.000 Euro.
Der Versicherer reguliert jeweils abzüglich 2.500 Euro — das Büro trägt insgesamt 7.500 Euro. Bei einem Jahresselbstbehalt von 2.500 Euro wären es nur einmal 2.500 Euro gewesen. Genau dieser Unterschied entscheidet in schadenreichen Jahren darüber, ob die Prämienersparnis am Ende überhaupt eine Ersparnis war.
Ja. Die Begriffe werden gleichbedeutend verwendet, ebenso „Eigenbeteiligung". Maßgeblich ist nicht die Bezeichnung, sondern die Ausgestaltung im Bedingungswerk.
In der Regel ja, je Schadenfall. Tarife mit Jahresselbstbehalt begrenzen die Beteiligung auf eine Gesamtsumme pro Versicherungsjahr.
Sie trägt das Büro vollständig selbst. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche erfolgt trotzdem — und deshalb sollten auch kleine Schäden gemeldet werden.
Beim Selbstbehalt wird der Betrag von jedem Schaden abgezogen. Bei einer Franchise leistet der Versicherer erst oberhalb einer Grenze, dann aber ungekürzt.
So hoch, dass er aus dem laufenden Geschäft tragbar bleibt — auch bei mehreren Schäden in einem Jahr. Die Prämienersparnis rechtfertigt keinen Betrag, der im Ernstfall die Liquidität belastet.