Der Selbstbehalt ist der Anteil eines Schadens, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Er wird in den Versicherungsbedingungen vereinbart und mindert die Leistungspflicht des Versicherers entsprechend.
Der Selbstbehalt ist ein zentrales Steuerungsinstrument im Versicherungsvertrag: Er soll den Versicherungsnehmer an den Kosten beteiligen und dadurch sorgsames Verhalten fördern. Gleichzeitig ermöglicht er dem Versicherer, die Versicherungsprämie niedriger zu kalkulieren.
Im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure ist der Selbstbehalt üblich. Er wird entweder als fester Betrag je Schadenfall (z. B. 1.000 €) oder seltener als prozentualer Anteil festgelegt. Wichtig: Der Selbstbehalt wird unabhängig von der Höhe des Schadens fällig – ob kleine oder große Schäden, der Eigenanteil bleibt bestehen.
Abgrenzung:
Synonyme: Eigenanteil, Selbstbeteiligung, Franchise.
Für Architekten und Ingenieure bedeutet der Selbstbehalt, dass sie im Schadenfall auch bei versicherten Ansprüchen einen Teil selbst bezahlen müssen. Gerade bei häufigen, kleineren Schäden kann sich dies finanziell summieren. Andererseits sinkt durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts die Versicherungsprämie – ein relevanter Aspekt für die Kalkulation im Büroalltag.
Entscheidend ist, die Höhe so zu wählen, dass sie tragbar bleibt, ohne den Versicherungsschutz zu entwerten.
Ein Architekt haftet für einen Planungsfehler, durch den ein Sachschaden in Höhe von 25.000 € entsteht. Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden – abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts von 2.500 €. Diesen Betrag muss der Architekt aus eigener Tasche zahlen.
Nein. Er ist besonders in Haftpflicht- und Kaskoversicherungen verbreitet. In manchen Policen kann er abgewählt werden – dann steigen jedoch die Prämien.
Ja. Viele Versicherer bieten verschiedene Modelle an. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger die Prämie.
Ja, pro Schadenfall. Es gibt allerdings Tarife mit einem Jahresselbstbehalt, bei dem die Beteiligung auf eine Gesamtsumme pro Jahr begrenzt ist.
Nein. Schäden, die den Selbstbehalt nicht übersteigen, trägt der Versicherungsnehmer komplett selbst.
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