Selbstbehalt

Definition

Der Selbstbehalt ist der Anteil eines Schadens, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Er wird in den Versicherungsbedingungen vereinbart und mindert die Leistungspflicht des Versicherers entsprechend.


Erklärung / Hintergrund

Der Selbstbehalt ist ein zentrales Steuerungsinstrument im Versicherungsvertrag: Er soll den Versicherungsnehmer an den Kosten beteiligen und dadurch sorgsames Verhalten fördern. Gleichzeitig ermöglicht er dem Versicherer, die Versicherungsprämie niedriger zu kalkulieren.

Im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure ist der Selbstbehalt üblich. Er wird entweder als fester Betrag je Schadenfall (z. B. 1.000 €) oder seltener als prozentualer Anteil festgelegt. Wichtig: Der Selbstbehalt wird unabhängig von der Höhe des Schadens fällig – ob kleine oder große Schäden, der Eigenanteil bleibt bestehen.

Abgrenzung:

  • Selbstbehalt: vertraglich vereinbarter, fester Eigenanteil pro Schadenfall.
  • Selbstbeteiligung: häufig synonym verwendet, teilweise auch als prozentualer Anteil verstanden.
  • Franchise: Form des Selbstbehalts, bei der der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadenshöhe eintritt, darunter trägt der Versicherungsnehmer den Schaden vollständig.

Synonyme: Eigenanteil, Selbstbeteiligung, Franchise.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure bedeutet der Selbstbehalt, dass sie im Schadenfall auch bei versicherten Ansprüchen einen Teil selbst bezahlen müssen. Gerade bei häufigen, kleineren Schäden kann sich dies finanziell summieren. Andererseits sinkt durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts die Versicherungsprämie – ein relevanter Aspekt für die Kalkulation im Büroalltag.
Entscheidend ist, die Höhe so zu wählen, dass sie tragbar bleibt, ohne den Versicherungsschutz zu entwerten.


Praxisbeispiel

Ein Architekt haftet für einen Planungsfehler, durch den ein Sachschaden in Höhe von 25.000 € entsteht. Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden – abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts von 2.500 €. Diesen Betrag muss der Architekt aus eigener Tasche zahlen.


FAQ

Ist der Selbstbehalt in jeder Versicherung üblich?

Nein. Er ist besonders in Haftpflicht- und Kaskoversicherungen verbreitet. In manchen Policen kann er abgewählt werden – dann steigen jedoch die Prämien.

Kann der Selbstbehalt individuell vereinbart werden?

Ja. Viele Versicherer bieten verschiedene Modelle an. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger die Prämie.

Wird der Selbstbehalt bei jedem Schaden fällig?

Ja, pro Schadenfall. Es gibt allerdings Tarife mit einem Jahresselbstbehalt, bei dem die Beteiligung auf eine Gesamtsumme pro Jahr begrenzt ist.

Zahlt die Versicherung auch, wenn der Schaden niedriger ist als der Selbstbehalt?

Nein. Schäden, die den Selbstbehalt nicht übersteigen, trägt der Versicherungsnehmer komplett selbst.


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