Die Serienschadenklausel ist eine vertragliche Regelung in Haftpflichtversicherungen, nach der mehrere Schäden mit derselben Ursache als ein einziger Versicherungsfall gelten. Damit greift nur eine Deckungssumme und ein Selbstbehalt.
Die Klausel soll verhindern, dass eine Vielzahl gleichartiger Schäden – ausgelöst durch denselben Fehler – zu einer Überbeanspruchung des Versicherungsschutzes führt. Für Architekten und Ingenieure bedeutet das: Wiederholt sich ein Planungs- oder Konstruktionsfehler in mehreren Projekten, können alle daraus resultierenden Schäden als ein Serienschaden zusammengefasst werden.
Folgen der Serienschadenklausel:
Das Risiko: Bei vielen Geschädigten ist die Versicherungssumme schnell erschöpft. Deshalb ist die Höhe der vereinbarten Deckungssumme entscheidend.
Abgrenzung:
Synonyme: Reihenschadenklausel, Serienschadenregelung.
Für Architekten und Ingenieure ist die Serienschadenklausel von hoher Bedeutung:
Ein Ingenieur entwickelt ein fehlerhaftes Detail für Betonstützen, das in mehreren Bauprojekten umgesetzt wird. In allen Gebäuden treten später Risse auf. Obwohl viele Bauherren Schadensersatz fordern, wertet der Versicherer alle Ansprüche als einen Serienschaden. Damit steht nur eine Deckungssumme von 3 Mio. € zur Verfügung, auch wenn die Gesamtschäden höher liegen.
Um den Versicherungsschutz kalkulierbar zu halten und eine unbegrenzte Vervielfachung desselben Fehlers zu verhindern.
Sie kann nachteilig sein, wenn viele Geschädigte hohe Ansprüche stellen. Vorteilhaft ist, dass der Selbstbehalt nur einmal anfällt.
Eine hohe Deckungssumme ist besonders wichtig, da sie für alle Schäden gemeinsam gilt. Bei mehreren Geschädigten kann die Summe schnell ausgeschöpft sein.
Nein, sie ist in Haftpflichtverträgen Standard. Allerdings können die Klauselgestaltung und die Deckungssummen variieren.
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