Sonderrisiken sind Risiken, die über den üblichen Versicherungsumfang hinausgehen und daher nur mit besonderen Bedingungen, Zuschlägen oder individuell ausgehandelten Deckungskonzepten versicherbar sind.
Während Standardversicherungen typische, häufig vorkommende Risiken abdecken, fallen Sonderrisiken durch ihre besondere Art, Höhe oder Eintrittswahrscheinlichkeit auf. Im Bau- und Planungsbereich können dies zum Beispiel sein:
Sonderrisiken erfordern meist:
Abgrenzung:
Synonyme: besondere Risiken, individuelle Risiken, Spezialrisiken.
Für Architekten und Ingenieure bedeutet die Einstufung eines Projekts als Sonderrisiko, dass Standardpolicen nicht ausreichen. Gerade bei internationalen Großprojekten oder innovativen Bauweisen ist eine maßgeschneiderte Berufshaftpflichtlösung erforderlich.
Die rechtzeitige Abstimmung mit dem Versicherer ist entscheidend, da andernfalls Deckungslücken drohen.
Ein Ingenieurbüro übernimmt die Planung einer Seilbrücke in einem erdbebengefährdeten Gebiet. Aufgrund der besonderen Risiken – hohe technische Komplexität, Naturgefahren und internationale Bauvorschriften – stuft der Versicherer das Projekt als Sonderrisiko ein. Die Deckung erfolgt über ein individuelles Versicherungskonzept mit höherer Prämie und speziellen Ausschlüssen.
Sie weichen vom Standard ab – durch erhöhte Gefahren, ungewöhnliche Projektumstände oder besondere Haftungsrisiken.
Oft ja, da der Versicherer ein erhöhtes Risiko trägt. Allerdings sichern Sonderlösungen Risiken ab, die ansonsten unversichert bleiben würden.
Die Bewertung liegt beim Versicherer. Maßstab sind u. a. Projektgröße, Tätigkeitsfeld und Schadenhistorie.
Teilweise. Manche Policen bieten Zusatzklauseln, oft ist aber ein separater Vertrag notwendig.
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