Die Spätschädenklausel ist eine vertragliche Regelung in Haftpflichtversicherungen, die klarstellt, ob und in welchem Umfang Schäden gedeckt sind, die erst lange Zeit nach Abschluss der Tätigkeit sichtbar werden, deren Ursache aber in der Versicherungszeit liegt.
Im Bauwesen treten Schäden oft erst Jahre nach Fertigstellung auf – typische Spätschäden. Damit stellt sich die Frage, wann der Versicherungsfall vorliegt und ob Versicherungsschutz besteht.
Die Spätschädenklausel schafft hier Klarheit:
Ohne eine solche Klausel könnten Schäden, die erst nach Versicherungsende (z.B. durch Büroaufgabe oder Versicherungswechsel) auftreten, vom Schutz ausgeschlossen sein.
Abgrenzung:
Synonyme: Klausel für Spätschäden, Nachhaftungsklausel für Spätschäden.
Für Architekten und Ingenieure ist die Spätschädenklausel entscheidend: Planungs- oder Überwachungsfehler zeigen sich oft erst nach Jahren. Ohne eine saubere Regelung könnten Bauherren Ansprüche erheben, während die Versicherung nicht mehr läuft.
Die Klausel ist deshalb ein zentraler Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung und schützt vor Deckungslücken bei spät erkannten Baumängeln.
Ein Architekt plant 2022 die Abdichtung eines Kellers fehlerhaft. Der Schaden wird erst 2028 sichtbar, nachdem Wasser eingedrungen ist.
Weil Baufehler oft erst Jahre später sichtbar werden. Sie sichert ab, dass auch solche Schäden gedeckt sind, wenn die Ursache in der Vertragszeit lag.
Nein. Meist gibt es zeitliche Grenzen über Nachhaftung (z. B. 5 Jahre nach Vertragsende).
Ja, sofern diese auf einen während der Versicherungszeit begangenen Fehler zurückzuführen sind. Reine Erfüllungskosten sind jedoch ausgeschlossen.
Ja. Umfang, Nachhaftungsdauer und Ausschlüsse können variieren. Deshalb lohnt ein genauer Blick in die Bedingungen.
👉 Wenn Du wissen möchtest, ob Deine Police eine ausreichende Spätschädenklausel enthält, beraten wir Dich gerne.