Standardtarif bezeichnet das Basisangebot eines Versicherers ohne individuelle Anpassungen. Der Begriff ist nicht definiert: Es gibt keinen Standard, an dem sich messen ließe — jeder Anbieter nennt sein Grundprodukt so.
Daraus folgt die einzige verlässliche Regel: Die Bezeichnung sagt nichts über den Inhalt. Zwei Angebote, die beide „Standardtarif" heißen, können sich im Deckungsumfang erheblich unterscheiden. Wer vergleichen will, muss die Stellen ansehen, an denen die Unterschiede tatsächlich liegen.
Vier Punkte entscheiden
Was kein Ausschluss ist. Erfüllungsansprüche werden gelegentlich als typischer Ausschluss des Standardtarifs bezeichnet. Das trifft nicht zu: Sie liegen von vornherein außerhalb, weil sie kein Schadensersatz sind — daran ändert auch der beste Tarif nichts.
Abgrenzung
Synonyme: Basistarif, Grundtarif.
Ein Angebotsvergleich, der bei der Prämie beginnt, vergleicht die falsche Zahl. Fangen Sie bei der Vermögensschadensumme an, prüfen Sie dann die Risikobeschreibung, die Abwehrkosten und die Nachhaftung. Erst danach ist die Prämie eine sinnvolle Größe — vorher vergleicht man Preise für unterschiedliche Produkte.
Der zweite Punkt betrifft die Entwicklung des Büros. Ein Tarif, der bei Vertragsschluss passte, passt nach einigen Jahren womöglich nicht mehr: gewachsenes Auftragsvolumen, neue Leistungsfelder, erstes Auslandsprojekt. Ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung das noch abbildet, ergibt sich aus dem Bedingungswerk und nicht aus dem Tarifnamen.
Ein Architekturbüro vergleicht zwei Angebote, beide als Standardtarif bezeichnet, mit nahezu gleicher Prämie und identischer Versicherungssumme. Es entscheidet sich für das günstigere.
Sichtbar wird der Unterschied erst Jahre später in einem Verfahren über einen Planungsfehler. Im gewählten Vertrag werden die Kosten der Anspruchsabwehr auf die Versicherungssumme angerechnet; im anderen hätten sie daneben gestanden. Nach zwei Gutachten und mehreren Verhandlungsterminen ist ein erheblicher Teil der Summe verbraucht, bevor über die Hauptforderung entschieden ist — und diese Differenz war beim Vergleich in keiner der beiden Zahlen zu sehen, die verglichen wurden.
Nein. Der Begriff ist nicht definiert; jeder Versicherer bezeichnet damit sein eigenes Basisangebot. Ein Vergleich muss deshalb am Bedingungswerk ansetzen.
An vier Punkten: Risikobeschreibung, Summe für Vermögensschäden samt Maximierung, Behandlung der Abwehrkosten und Dauer der Nachhaftung.
Nein. Sie sind kein Schadensersatz und liegen deshalb außerhalb jeder Haftpflichtdeckung — unabhängig vom Tarif.
In der Regel ja, durch Nachtrag oder Zusatzvereinbarung. Manche Punkte, etwa die Nachhaftung, lassen sich rückwirkend aber nicht mehr heilen.