Ein Standardtarif ist ein Versicherungsvertrag mit allgemein gültigen Bedingungen und Leistungen, der sich an den typischen Risiken einer breiten Zielgruppe orientiert. Er bildet das Grundmodell ohne individuelle Anpassungen oder Sonderkonditionen.
In der Versicherungswirtschaft werden Risiken in Standardtarife und Sonderlösungen unterschieden.
Der Standardtarif umfasst:
Für Architekten und Ingenieure bedeutet ein Standardtarif in der Berufshaftpflichtversicherung:
Abgrenzung:
Synonyme: Basistarif, Grundtarif, Standarddeckung.
Für viele kleine und mittlere Architekturbüros ist der Standardtarif ausreichend, da er die üblichen Risiken abdeckt und eine solide Grundsicherung bietet.
Bei größeren Büros, innovativen Bauprojekten oder Auslandsaufträgen stoßen Standardtarife jedoch schnell an ihre Grenzen. Hier sind individuelle oder Sonderlösungen sinnvoll, um Deckungslücken zu vermeiden.
Ein Architekturbüro mit Schwerpunkt Einfamilienhäuser schließt eine Berufshaftpflichtversicherung im Standardtarif ab. Die Police deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 3 Mio. € ab. Für ein späteres Großprojekt im Ausland reicht der Standardtarif aber nicht mehr aus – hierfür wird eine Sonderdeckung vereinbart.
Für kleinere und mittelgroße Büros mit typischen Projekten im Hoch- und Innenausbau, ohne außergewöhnliche Sonderrisiken.
Übersichtliche Bedingungen, transparente Prämien und in der Regel kostengünstiger als maßgeschneiderte Lösungen.
Ja. Sonderrisiken oder innovative Bauweisen sind oft nicht abgedeckt. Außerdem können Deckungssummen für Großprojekte zu niedrig sein.
Ja. Über Zusatzbausteine oder durch Wechsel in einen Sondertarif lässt sich der Schutz anpassen.
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