Standardtarif

Definition

Standardtarif bezeichnet das Basisangebot eines Versicherers ohne individuelle Anpassungen. Der Begriff ist nicht definiert: Es gibt keinen Standard, an dem sich messen ließe — jeder Anbieter nennt sein Grundprodukt so.


Erklärung / Hintergrund

Daraus folgt die einzige verlässliche Regel: Die Bezeichnung sagt nichts über den Inhalt. Zwei Angebote, die beide „Standardtarif" heißen, können sich im Deckungsumfang erheblich unterscheiden. Wer vergleichen will, muss die Stellen ansehen, an denen die Unterschiede tatsächlich liegen.

Vier Punkte entscheiden

  • Die Risikobeschreibung. Ist sie aufzählend oder berufsbildbezogen? Davon hängt ab, ob eine neue Tätigkeit mitwächst oder gemeldet werden muss.
  • Die Summe für Vermögensschäden. Sie ist bei Planungsbüros die maßgebliche, nicht die für Personen- und Sachschäden — und häufig niedriger. Dazu die Frage, wie oft sie im Jahr zur Verfügung steht.
  • Die Behandlung der Abwehrkosten. Angerechnet auf die Versicherungssumme oder daneben? Bei mehrjährigen Verfahren entscheidet das darüber, wie viel für die Regulierung übrig bleibt.
  • Die Nachhaftung. Wie lange steht der Versicherer nach Vertragsende noch ein? Diese Frage stellt sich erst bei Betriebsaufgabe oder Wechsel — dann ist sie nicht mehr zu ändern.

Was kein Ausschluss ist. Erfüllungsansprüche werden gelegentlich als typischer Ausschluss des Standardtarifs bezeichnet. Das trifft nicht zu: Sie liegen von vornherein außerhalb, weil sie kein Schadensersatz sind — daran ändert auch der beste Tarif nichts.

Abgrenzung

  • Rahmenvereinbarung — besondere Konditionen für eine Gruppe, etwa über Kammer oder Verband.
  • Individuelle Deckung — auf ein einzelnes Büro oder Projekt zugeschnittene Police.
  • Sonderrisiken — Umstände, die ohnehin eine eigene Prüfung erfordern, unabhängig vom Tarif.

Synonyme: Basistarif, Grundtarif.


Praxisrelevanz

Ein Angebotsvergleich, der bei der Prämie beginnt, vergleicht die falsche Zahl. Fangen Sie bei der Vermögensschadensumme an, prüfen Sie dann die Risikobeschreibung, die Abwehrkosten und die Nachhaftung. Erst danach ist die Prämie eine sinnvolle Größe — vorher vergleicht man Preise für unterschiedliche Produkte.

Der zweite Punkt betrifft die Entwicklung des Büros. Ein Tarif, der bei Vertragsschluss passte, passt nach einigen Jahren womöglich nicht mehr: gewachsenes Auftragsvolumen, neue Leistungsfelder, erstes Auslandsprojekt. Ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung das noch abbildet, ergibt sich aus dem Bedingungswerk und nicht aus dem Tarifnamen.

Praxisbeispiel

Ein Architekturbüro vergleicht zwei Angebote, beide als Standardtarif bezeichnet, mit nahezu gleicher Prämie und identischer Versicherungssumme. Es entscheidet sich für das günstigere.

Sichtbar wird der Unterschied erst Jahre später in einem Verfahren über einen Planungsfehler. Im gewählten Vertrag werden die Kosten der Anspruchsabwehr auf die Versicherungssumme angerechnet; im anderen hätten sie daneben gestanden. Nach zwei Gutachten und mehreren Verhandlungsterminen ist ein erheblicher Teil der Summe verbraucht, bevor über die Hauptforderung entschieden ist — und diese Differenz war beim Vergleich in keiner der beiden Zahlen zu sehen, die verglichen wurden.


FAQ

Gibt es einen einheitlichen Standardtarif?

Nein. Der Begriff ist nicht definiert; jeder Versicherer bezeichnet damit sein eigenes Basisangebot. Ein Vergleich muss deshalb am Bedingungswerk ansetzen.

Woran erkenne ich Unterschiede zwischen Tarifen?

An vier Punkten: Risikobeschreibung, Summe für Vermögensschäden samt Maximierung, Behandlung der Abwehrkosten und Dauer der Nachhaftung.

Sind Erfüllungsansprüche ein Ausschluss des Standardtarifs?

Nein. Sie sind kein Schadensersatz und liegen deshalb außerhalb jeder Haftpflichtdeckung — unabhängig vom Tarif.

Kann ein Standardtarif später angepasst werden?

In der Regel ja, durch Nachtrag oder Zusatzvereinbarung. Manche Punkte, etwa die Nachhaftung, lassen sich rückwirkend aber nicht mehr heilen.


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