Stundung ist die vereinbarte Verschiebung der Fälligkeit einer Forderung. Der Anspruch bleibt unverändert bestehen; er kann nur vorübergehend nicht durchgesetzt werden. Ohne Vereinbarung liegt keine Stundung vor, sondern schlicht Nichtzahlung.
Der letzte Satz der Definition trägt die ganze Bedeutung des Begriffs. Eine Stundung und ein stillschweigendes Zuwarten sehen von außen gleich aus — die Rechtsfolgen sind gegensätzlich.
Was die Stundung bewirkt
Abgrenzung
Synonyme: Zahlungsaufschub, Fälligkeitsaufschub, Moratorium.
Für Planungsbüros ist die Stundung auf beiden Seiten des Schreibtischs bedeutsam.
Beim eigenen Honorar ist sie das Mittel, einem zahlungsschwachen Bauherrn entgegenzukommen, ohne den Anspruch zu gefährden — vorausgesetzt, sie wird schriftlich festgehalten. Halten Sie Zeitraum, Betrag und Verzinsung fest; eine mündliche Zusage ist wirksam, aber im Streit kaum zu beweisen, und dann läuft die Frist ungebremst weiter.
Beim eigenen Versicherungsbeitrag steht mehr auf dem Spiel als Geld. Bleibt ein Beitrag unbezahlt, kann der Versicherer nach den Regeln des VVG bei der Erstprämie zurücktreten und bei Folgebeiträgen nach qualifizierter Mahnung leistungsfrei werden — im Schadenfall stünde Ihr Büro ohne Schutz da. Eine vorher vereinbarte Stundung verhindert das, weil keine Fälligkeit besteht. Sprechen Sie deshalb bei Liquiditätsengpässen mit Ihrem Makler, bevor die Mahnung kommt: Ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung im Ernstfall greift, kann an dieser einen Absprache hängen.
Zwei Büros haben je eine offene Schlussrechnung über 50.000 Euro. Beide Bauherren bitten um Aufschub, weil die Bankauszahlung sich verzögert. Das erste Büro schickt eine kurze Bestätigung: Fälligkeit verschoben auf den 30. September, Verzinsung vereinbart. Das zweite sagt am Telefon zu und legt den Vorgang zur Seite.
Beide warten. Nur bei einem steht die Uhr. Im ersten Fall ist die Verjährung gehemmt, solange die Vereinbarung gilt — die Forderung bleibt durchsetzbar. Im zweiten läuft die Frist weiter, und wenn der Bauherr sich später auf Verjährung beruft, muss das Büro die Stundungsabrede beweisen. Gelingt das nicht, ist die Forderung wirtschaftlich verloren, obwohl sie inhaltlich nie bestritten war.
Wirksam ist auch eine mündliche Absprache. Beweisbar ist in der Regel nur die schriftliche — und ohne Beweis verhält sich die Stundung im Streit wie ein bloßes Zuwarten.
Sie ist gehemmt, solange der Schuldner aufgrund der Vereinbarung nicht leisten muss. Der Hemmungszeitraum wird nicht mitgerechnet.
Das ist Vereinbarungssache mit dem Versicherer. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Die Absprache muss vor Eintritt der Fälligkeit stehen, nicht erst nach der Mahnung.
Die Stundung verschiebt die Fälligkeit des gesamten Betrags, die Ratenzahlung zerlegt ihn in mehrere Beträge mit je eigener Fälligkeit. Beides lässt sich kombinieren.