Definition
Stundung bedeutet die vertraglich vereinbarte Verschiebung der Fälligkeit einer Forderung. Der Schuldner muss die Leistung nicht sofort erbringen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Erklärung / Hintergrund
Die Stundung ist ein wichtiges Instrument im Vertrags- und Schuldrecht (§ 311 Abs. 1 BGB). Sie setzt eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner voraus und bewirkt, dass die Forderung bestehen bleibt, aber die Durchsetzbarkeit zeitlich gehemmt ist.
Typische Anwendungsfälle:
- Ratenzahlungen für Honorare,
- Aufschub von Versicherungsbeiträgen,
- Zahlungsvereinbarungen bei Streitigkeiten bis zur Klärung.
Wesentliche Merkmale:
- Sie ist eine schuldrechtliche Nebenabrede – der Anspruch bleibt bestehen, nur die Fälligkeit wird verschoben.
- Sie kann sowohl für die gesamte Forderung als auch für Teilbeträge vereinbart werden.
- Während der Stundung können regelmäßig Zinsen verlangt werden.
Abgrenzung:
- Stundung: Verschiebung der Fälligkeit einer Forderung.
- Erlass: Verzicht auf die Forderung.
- Verjährung: rechtlicher Untergang der Durchsetzbarkeit nach Ablauf einer Frist.
Synonyme: Zahlungsaufschub, Fälligkeitsaufschub, Moratorium.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die Stundung insbesondere bei Honoraransprüchen wichtig. Wenn ein Bauherr vorübergehend nicht zahlen kann, lässt sich mit einer Stundungsvereinbarung das Risiko eines endgültigen Zahlungsausfalls vermeiden, ohne auf die Forderung zu verzichten.
Auch Versicherer arbeiten mit Stundungen, z. B. wenn Versicherungsnehmer in Zahlungsschwierigkeiten geraten – allerdings kann eine ausbleibende Beitragszahlung ohne Absprache zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Praxisbeispiel
Ein Architekt hat gegenüber einem Bauherrn ein Honorar von 50.000 € offen. Der Bauherr bittet um Zahlungsaufschub, da die Bankauszahlung sich verzögert. Beide vereinbaren eine Stundung von 3 Monaten. Der Anspruch bleibt bestehen, wird aber erst später fällig. Für die Zeit der Stundung werden Zinsen vereinbart.
FAQ
Muss eine Stundung schriftlich erfolgen?
Ja, eine schriftliche Vereinbarung ist dringend zu empfehlen, auch wenn mündliche Absprachen wirksam sein können.
Verliert der Gläubiger durch die Stundung seinen Anspruch?
Nein. Die Forderung bleibt bestehen, nur die Fälligkeit verschiebt sich.
Kann eine Versicherung Stundungen gewähren?
Ja, Versicherer bieten bei Zahlungsproblemen häufig Stundungen an. Der Versicherungsschutz bleibt nur bestehen, wenn die Vereinbarung ausdrücklich getroffen wurde.
Was ist der Unterschied zur Ratenzahlung?
Bei einer Ratenzahlung wird der Betrag in Teilzahlungen aufgesplittet. Eine Stundung bedeutet dagegen einen einmaligen Zahlungsaufschub.
Verwandte Begriffe
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