Ein Subunternehmer ist ein Unternehmer, der von einem Hauptunternehmer mit der Ausführung eines Teilbereichs eines Auftrags beauftragt wird. Er steht in keinem direkten Vertragsverhältnis zum Auftraggeber, sondern nur zum Hauptunternehmer.
Im Bauwesen ist der Einsatz von Subunternehmern gängige Praxis. Große Bauaufträge werden häufig aufgeteilt, um spezielle Fachleistungen effizient zu vergeben (z. B. Elektroinstallation, Haustechnik, Innenausbau).
Wesentliche Merkmale:
Regress:
Wenn der Subunternehmer einen Fehler verursacht, haftet zunächst der Hauptunternehmer gegenüber dem Bauherrn. Nach außen ist er also „in der Pflicht“. Anschließend kann der Hauptunternehmer im Innenverhältnis Regress beim Subunternehmer nehmen, um die Kosten für den Schadenersatz zurückzufordern.
Dieser Regressanspruch ist ein wesentlicher Bestandteil des Risiko- und Haftungsmanagements und sollte vertraglich klar geregelt sein.
Rechtliche Einordnung:
Abgrenzung:
Synonyme: Nachunternehmer, Subauftragnehmer, Sub.
Für Architekten und Ingenieure ist der Einsatz von Subunternehmern aus zwei Gründen wichtig:
Auch im Versicherungsrecht ist die Einbeziehung von Subunternehmern relevant. In vielen Policen sind Schäden durch Subunternehmer gedeckt, allerdings nur, wenn die vertraglichen Pflichten eingehalten wurden und Subunternehmer über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügen.
Ein Generalunternehmer übernimmt die Errichtung eines Bürogebäudes. Für die Heizungsanlage beauftragt er einen Subunternehmer. Durch einen Installationsfehler des Subunternehmers kommt es zu einem Wasserschaden. Der Bauherr macht Ansprüche gegen den Generalunternehmer geltend, da nur mit diesem ein Vertrag besteht.
Der Generalunternehmer reguliert den Schaden und nimmt anschließend Regress beim Subunternehmer, um die Kosten zurückzufordern.
Zunächst der Hauptunternehmer gegenüber dem Bauherrn. Er kann anschließend Regress beim Subunternehmer nehmen.
Nur, wenn dies im Vertrag nicht ausgeschlossen ist. Manche Auftraggeber verlangen eine vorherige Zustimmung.
Ja, Subunternehmer sollten eine eigene Haftpflichtversicherung haben. Hauptunternehmer sollten sich den Versicherungsschutz vertraglich nachweisen lassen.
Im Bauwesen werden die Begriffe synonym verwendet. „Nachunternehmer“ ist die juristisch korrektere Bezeichnung in der VOB/B.
👉 Wenn Du wissen möchtest, wie Regressansprüche gegen Subunternehmer gestaltet und abgesichert werden können, beraten wir Dich gerne.