Subunternehmer

Definition

Ein Subunternehmer ist ein Unternehmer, der von einem Hauptunternehmer mit der Ausführung eines Teilbereichs eines Auftrags beauftragt wird. Er steht in keinem direkten Vertragsverhältnis zum Auftraggeber, sondern nur zum Hauptunternehmer.


Erklärung / Hintergrund

Im Bauwesen ist der Einsatz von Subunternehmern gängige Praxis. Große Bauaufträge werden häufig aufgeteilt, um spezielle Fachleistungen effizient zu vergeben (z. B. Elektroinstallation, Haustechnik, Innenausbau).

Wesentliche Merkmale:

  • Der Subunternehmer erbringt Teilleistungen im Auftrag des Hauptunternehmers.
  • Der Auftraggeber (z. B. Bauherr) hat keine direkte vertragliche Beziehung zum Subunternehmer.
  • Der Hauptunternehmer bleibt für die gesamte Vertragserfüllung gegenüber dem Bauherrn verantwortlich.

Regress:
Wenn der Subunternehmer einen Fehler verursacht, haftet zunächst der Hauptunternehmer gegenüber dem Bauherrn. Nach außen ist er also „in der Pflicht“. Anschließend kann der Hauptunternehmer im Innenverhältnis Regress beim Subunternehmer nehmen, um die Kosten für den Schadenersatz zurückzufordern.
Dieser Regressanspruch ist ein wesentlicher Bestandteil des Risiko- und Haftungsmanagements und sollte vertraglich klar geregelt sein.

Rechtliche Einordnung:

  • Grundlage ist in der Regel ein Werkvertrag nach BGB oder ein Bauvertrag nach VOB/B zwischen Haupt- und Subunternehmer.
  • Für die Haftung gilt: Der Hauptunternehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber auch für Fehler seiner Subunternehmer.
  • Subunternehmer können ihrerseits weitere Subunternehmer beauftragen („Sub-Subunternehmer“), sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen ist.

Abgrenzung:

  • Subunternehmer: im Auftrag des Hauptunternehmers tätig.
  • Nachunternehmer: häufig synonym verwendet.
  • Freelancer: selbstständig tätig, aber nicht notwendigerweise als Subunternehmer in einem Bauvertrag eingebunden.

Synonyme: Nachunternehmer, Subauftragnehmer, Sub.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist der Einsatz von Subunternehmern aus zwei Gründen wichtig:

  1. Bauüberwachung: Auch die Leistungen von Subunternehmern müssen kontrolliert werden, da sie Teil der Gesamtausführung sind.
  2. Haftung & Regress: Fehler von Subunternehmern werden dem Hauptunternehmer zugerechnet – Ansprüche des Bauherrn richten sich nicht direkt gegen den Subunternehmer. Der Hauptunternehmer kann jedoch im Innenverhältnis Regress nehmen.

Auch im Versicherungsrecht ist die Einbeziehung von Subunternehmern relevant. In vielen Policen sind Schäden durch Subunternehmer gedeckt, allerdings nur, wenn die vertraglichen Pflichten eingehalten wurden und Subunternehmer über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügen.


Praxisbeispiel

Ein Generalunternehmer übernimmt die Errichtung eines Bürogebäudes. Für die Heizungsanlage beauftragt er einen Subunternehmer. Durch einen Installationsfehler des Subunternehmers kommt es zu einem Wasserschaden. Der Bauherr macht Ansprüche gegen den Generalunternehmer geltend, da nur mit diesem ein Vertrag besteht.
Der Generalunternehmer reguliert den Schaden und nimmt anschließend Regress beim Subunternehmer, um die Kosten zurückzufordern.


FAQ

Wer haftet für Fehler eines Subunternehmers?

Zunächst der Hauptunternehmer gegenüber dem Bauherrn. Er kann anschließend Regress beim Subunternehmer nehmen.

Darf jeder Unternehmer Subunternehmer einsetzen?

Nur, wenn dies im Vertrag nicht ausgeschlossen ist. Manche Auftraggeber verlangen eine vorherige Zustimmung.

Muss ein Subunternehmer versichert sein?

Ja, Subunternehmer sollten eine eigene Haftpflichtversicherung haben. Hauptunternehmer sollten sich den Versicherungsschutz vertraglich nachweisen lassen.

Was ist der Unterschied zwischen Subunternehmer und Nachunternehmer?

Im Bauwesen werden die Begriffe synonym verwendet. „Nachunternehmer“ ist die juristisch korrektere Bezeichnung in der VOB/B.


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