Unterdeckung bezeichnet die Situation, in der die vereinbarte Versicherungssumme nicht ausreicht, um einen eingetretenen Schaden vollständig auszugleichen. Die Differenz trägt der Versicherungsnehmer selbst.
Der Versicherer leistet höchstens bis zur vereinbarten Summe. Was darüber hinausgeht, bleibt beim Versicherungsnehmer — und zwar in voller Höhe, ohne Beteiligung des Versicherers.
Wie sie entsteht
Abgrenzung
Synonyme: Deckungslücke.
Für Ihr Büro ist die Unterdeckung der Punkt, an dem aus einem Versicherungsfall ein unternehmerisches Problem wird. Der über die Summe hinausgehende Betrag ist keine Beteiligung, sondern eine ungedeckte Verbindlichkeit — bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter dafür persönlich mit ihrem Privatvermögen.
Drei Wege, das Risiko zu begrenzen:
Ein Hinweis zur Einordnung: Nicht jede Forderung oberhalb der Summe ist eine Unterdeckung. Zunächst ist zu prüfen, welcher Teil überhaupt gedeckt wäre — Nacherfüllung und Sowiesokosten gehören von vornherein nicht dazu. Ob und in welcher Höhe Ihre Berufshaftpflichtversicherung leistet, richtet sich nach dem konkreten Bedingungswerk, den Obliegenheiten und möglichen Ausschlüssen.
Ein Architekturbüro verursacht durch einen Planungsfehler einen Schaden von 5 Mio. Euro. Die Berufshaftpflichtversicherung sieht 3 Mio. Euro je Schadenfall vor.
Der Versicherer leistet bis zur Summe, 2 Mio. Euro bleiben beim Büro. Ist das Büro eine Partnerschaftsgesellschaft ohne beschränkte Berufshaftung, haften die Partner dafür persönlich. Hätte es sich um zwei Schäden in einem Jahr gehandelt und wäre die Summe nur einfach maximiert gewesen, wäre die Lücke sogar größer ausgefallen — bei identischer Versicherungssumme.
Wenn der gedeckte Teil eines Schadens die vereinbarte Versicherungssumme oder ein einschlägiges Sublimit übersteigt.
Das Büro selbst. Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter persönlich, bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.
Nein. Sie lässt sich nur im Voraus vermeiden — durch angemessene Summen, ausreichende Maximierung oder eine projektbezogene Zusatzdeckung.
Die Unterversicherung stammt aus der Sachversicherung und beschreibt eine zu niedrig angesetzte Summe im Verhältnis zum Wert. In der Haftpflicht gibt es keinen solchen Wert — dort geht es allein um die Schadenhöhe.
Ja, und das ist der häufigere Fall. Eine hohe Hauptsumme schützt nicht, wenn für das betroffene Risiko eine niedrigere Teilgrenze gilt.