Unterdeckung bezeichnet die Situation, in der die vereinbarte Versicherungssumme nicht ausreicht, um einen eingetretenen Schaden vollständig abzudecken. Die Differenz zwischen Schadenhöhe und Versicherungssumme muss der Versicherungsnehmer selbst tragen.
Versicherungen leisten maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Übersteigt ein Schaden diese Grenze, entsteht eine Unterdeckung.
Typische Fälle im Bau- und Planungswesen:
Wichtig: Unterdeckung ist nicht mit Unterversicherung zu verwechseln.
Synonyme: Deckungslücke, fehlende Absicherung.
Für Architekten und Ingenieure ist Unterdeckung ein hohes Risiko, da Bau- und Planungsfehler enorme Schäden nach sich ziehen können.
Ein Architekt verursacht durch einen Planungsfehler einen Schaden von 5 Mio. €. Seine Berufshaftpflicht ist mit 3 Mio. € abgesichert. Der Versicherer zahlt die vereinbarte Summe, die verbleibende Differenz von 2 Mio. € ist eine Unterdeckung, die der Architekt selbst tragen muss.
Wenn die Höhe des Schadens die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt.
Der Versicherungsnehmer selbst. Versicherer zahlen nur bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Nein. Sie lässt sich nur durch rechtzeitige Anpassung der Versicherungssummen oder zusätzliche Objektversicherungen vermeiden.
Sie können eine Unterdeckung schon innerhalb der Gesamtdeckung verursachen, wenn bestimmte Risiken nur mit geringen Teilobergrenzen abgesichert sind.
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