Definition
Unterdeckung bezeichnet die Situation, in der die vereinbarte Versicherungssumme nicht ausreicht, um einen eingetretenen Schaden vollständig auszugleichen. Die Differenz trägt der Versicherungsnehmer selbst.
Erklärung / Hintergrund
Der Versicherer leistet höchstens bis zur vereinbarten Summe. Was darüber hinausgeht, bleibt beim Versicherungsnehmer — und zwar in voller Höhe, ohne Beteiligung des Versicherers.
Wie sie entsteht
- Großschäden. Ein Planungs- oder Überwachungsfehler verursacht einen Schaden oberhalb der vereinbarten Summe.
- Ausgeschöpfte Jahresmaximierung. Nach mehreren Schäden steht für den Rest des Versicherungsjahres keine Summe mehr zur Verfügung.
- Serien- und Kumulklauseln. Mehrere Ansprüche gelten als ein Versicherungsfall, sodass die Summe nur einmal greift.
- Sublimite. Für einzelne Risiken gilt eine deutlich niedrigere Grenze — eine Unterdeckung kann dann entstehen, obwohl die Hauptsumme reichlich bemessen ist.
- Angerechnete Abwehrkosten. Werden Verfahrenskosten auf die Summe angerechnet, verringern sie den für die Regulierung verfügbaren Betrag.
Abgrenzung
- Unterdeckung — der Schaden übersteigt die Versicherungssumme.
- Unterversicherung — die Summe liegt unter dem tatsächlichen Versicherungswert. Ein Begriff der Sachversicherung, der in der Haftpflicht nicht passt, weil dort kein Wert zu versichern ist.
- Selbstbehalt — der vereinbarte Abzug von unten; die Unterdeckung entsteht dagegen ungewollt nach oben.
Synonyme: Deckungslücke.
Praxisrelevanz
Für Ihr Büro ist die Unterdeckung der Punkt, an dem aus einem Versicherungsfall ein unternehmerisches Problem wird. Der über die Summe hinausgehende Betrag ist keine Beteiligung, sondern eine ungedeckte Verbindlichkeit — bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter dafür persönlich mit ihrem Privatvermögen.
Drei Wege, das Risiko zu begrenzen:
- Summen am Projektvolumen ausrichten. Nicht an der kammerrechtlichen Mindestsumme — die ist Zulassungsvoraussetzung, keine Bedarfsermittlung.
- Maximierung und Sublimite mitprüfen. Beide führen früher zur Lücke als die Hauptsumme, werden aber seltener beachtet.
- Objekt- oder Projektversicherung. Bei einem Vorhaben, das Ihr übliches Volumen deutlich übersteigt, ist das meist sinnvoller als eine dauerhafte Erhöhung.
Ein Hinweis zur Einordnung: Nicht jede Forderung oberhalb der Summe ist eine Unterdeckung. Zunächst ist zu prüfen, welcher Teil überhaupt gedeckt wäre — Nacherfüllung und Sowiesokosten gehören von vornherein nicht dazu. Ob und in welcher Höhe Ihre Berufshaftpflichtversicherung leistet, richtet sich nach dem konkreten Bedingungswerk, den Obliegenheiten und möglichen Ausschlüssen.
Praxisbeispiel
Ein Architekturbüro verursacht durch einen Planungsfehler einen Schaden von 5 Mio. Euro. Die Berufshaftpflichtversicherung sieht 3 Mio. Euro je Schadenfall vor.
Der Versicherer leistet bis zur Summe, 2 Mio. Euro bleiben beim Büro. Ist das Büro eine Partnerschaftsgesellschaft ohne beschränkte Berufshaftung, haften die Partner dafür persönlich. Hätte es sich um zwei Schäden in einem Jahr gehandelt und wäre die Summe nur einfach maximiert gewesen, wäre die Lücke sogar größer ausgefallen — bei identischer Versicherungssumme.
FAQ
Wann liegt eine Unterdeckung vor?
Wenn der gedeckte Teil eines Schadens die vereinbarte Versicherungssumme oder ein einschlägiges Sublimit übersteigt.
Wer trägt den überschießenden Betrag?
Das Büro selbst. Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter persönlich, bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.
Lässt sich eine Unterdeckung nachträglich versichern?
Nein. Sie lässt sich nur im Voraus vermeiden — durch angemessene Summen, ausreichende Maximierung oder eine projektbezogene Zusatzdeckung.
Was unterscheidet Unterdeckung und Unterversicherung?
Die Unterversicherung stammt aus der Sachversicherung und beschreibt eine zu niedrig angesetzte Summe im Verhältnis zum Wert. In der Haftpflicht gibt es keinen solchen Wert — dort geht es allein um die Schadenhöhe.
Können Sublimite eine Unterdeckung auslösen?
Ja, und das ist der häufigere Fall. Eine hohe Hauptsumme schützt nicht, wenn für das betroffene Risiko eine niedrigere Teilgrenze gilt.
Verwandte Begriffe
- Deckung – bestimmt zuerst, welcher Teil einer Forderung überhaupt gedeckt ist
- Serienschaden – kann die Summe schneller ausschöpfen, weil mehrere Fälle zusammengefasst werden
- Kumulrisiko – mehrere Schäden in einem Jahr führen zur ausgeschöpften Maximierung
- Sublimite – die häufigste Ursache einer Lücke trotz hoher Hauptsumme
- Umweltschäden – typisches Risiko mit abgesenkter Teilgrenze
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