Das Umweltschadensgesetz (USchadG) ist ein deutsches Gesetz, das die öffentlich-rechtliche Haftung für Umweltschäden regelt. Es verpflichtet Verursacher, Schäden an Biodiversität, geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen zu sanieren oder Ersatzmaßnahmen zu finanzieren.
Das Umweltschadensgesetz trat 2007 in Kraft und setzt die europäische Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) in deutsches Recht um. Es ergänzt das Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG), geht aber darüber hinaus: Während das UmweltHG Ansprüche Dritter betrifft, schafft das USchadG eine staatliche Inanspruchnahme durch Behörden.
Geregelt sind insbesondere:
Das Gesetz zielt auf den Schutz der Umwelt als Allgemeingut und nicht nur auf den Schutz einzelner Personen oder Sachen.
Abgrenzung:
Synonyme: USchadG, Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden.
Für Architekten und Ingenieure ist das USchadG von wachsender Bedeutung:
Da Standard-Berufshaftpflichtpolicen nur eingeschränkten Schutz bieten, sollten Planer prüfen, ob eine Umweltschadenversicherung oder erweiterte Umweltrisikoversicherung erforderlich ist.
Ein Ingenieurbüro plant den Neubau einer Straße. Durch unzureichende Schutzmaßnahmen werden Lebensräume einer geschützten Amphibienart zerstört. Die Naturschutzbehörde ordnet Wiederherstellungsmaßnahmen und die Schaffung von Ersatzhabitaten an. Die Kosten liegen bei 750.000 €. Grundlage für die Verpflichtung ist das Umweltschadensgesetz.
Das UmweltHG betrifft Ansprüche von Dritten, das USchadG Ansprüche des Staates auf Sanierung von Umweltschäden.
Der Betreiber oder Verursacher einer beruflichen Tätigkeit, die den Schaden herbeiführt.
Bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten gilt Gefährdungshaftung, d. h. Haftung auch ohne Verschulden.
Nein. Standardpolicen decken es meist nicht. Es ist eine Umweltschadenversicherung erforderlich.
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