Das versicherte Risiko beschreibt in der Berufshaftpflichtversicherung den konkret vereinbarten Gefahrenbereich, für den der Versicherer Deckung bietet. Es definiert, welche Tätigkeiten und daraus entstehenden Haftungsfälle abgesichert sind.
In der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure ist das versicherte Risiko der zentrale Bestandteil des Vertrags. Es legt fest, für welche beruflichen Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht und welche Schäden daraus abgesichert sind.
Typische Inhalte des versicherten Risikos:
Besonderheiten:
Abgrenzung:
Synonyme: Deckungsrisiko, abgesichertes Risiko, Haftungsrisiko.
Für Architekten und Ingenieure ist die genaue Definition des versicherten Risikos entscheidend: Sie bestimmt, ob die Berufshaftpflicht im Schadenfall tatsächlich eintritt. Wer sein Tätigkeitsfeld erweitert – etwa durch Projektsteuerung, SiGeKo-Leistungen oder Nachhaltigkeitszertifizierung – sollte dies unbedingt mit dem Versicherer abstimmen, um Deckungslücken zu vermeiden.
Ein Architekt übernimmt zusätzlich zu seiner klassischen Planung die Projektsteuerung eines Bauvorhabens. Da die Projektsteuerung nicht im versicherten Risiko aufgeführt ist, lehnt der Versicherer im Schadenfall die Deckung ab. Wäre diese Tätigkeit rechtzeitig als Teil des versicherten Risikos eingeschlossen worden, hätte voller Schutz bestanden.
Alle berufstypischen Tätigkeiten, die im Vertrag aufgeführt sind, inklusive Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Ja. Neue Tätigkeiten können nachgemeldet und durch Anpassung des Vertrags eingeschlossen werden.
Dann besteht im Schadenfall kein Versicherungsschutz.
Nein. Es hängt vom individuellen Vertrag und der Tätigkeitsbeschreibung ab.
Nur, wenn der räumliche Geltungsbereich dies vorsieht. Für USA/Kanada gelten oft Sonderregelungen.
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