Das versicherte Risiko ist der gesamte Bereich, für den ein Versicherer einsteht. Es setzt sich aus vier Dimensionen zusammen — und die Deckung greift nur, wenn ein Schaden in allen vieren liegt.
Die vier Dimensionen
Warum die Vollständigkeit zählt: Jede Dimension kann für sich die Deckung ausschließen. Eine erfasste Tätigkeit nützt nichts, wenn das Projekt in einem nicht gedeckten Land liegt. Ein perfekt passender Geltungsbereich hilft nicht, wenn der Verstoß vor Vertragsbeginn lag und keine Rückwärtsdeckung besteht. Wer seine Police prüft, sollte deshalb alle vier durchgehen — nicht nur die erste.
Was außerhalb bleibt, auch wenn die vier Dimensionen passen: vertraglich übernommene Haftung über das gesetzliche Maß hinaus — Garantien, verschuldensunabhängige Zusagen, Vertragsstrafen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, nicht das, was man sich zusätzlich auferlegt hat.
Abgrenzung
Synonyme: Deckungsrisiko, abgesichertes Risiko.
Die vier Dimensionen sind zugleich eine Prüfliste für den Versicherungsschein. Gehen Sie sie einmal jährlich durch — parallel zur Umsatzmeldung, wenn ohnehin auf die Police geschaut wird:
Fällt bei einer der Fragen ein Nein, ist das die Lücke — und sie lässt sich vor dem Schaden schließen, danach nicht. Was Ihre Berufshaftpflichtversicherung in jeder Dimension vorsieht, steht im Versicherungsschein und im Bedingungswerk.
Ein Ingenieurbüro plant eine Produktionshalle in Österreich. Die Tragwerksplanung ist im Versicherungsschein als versicherte Tätigkeit genannt, die Summe ist auskömmlich, der Verstoß fällt in die Vertragslaufzeit. Nach der Fertigstellung treten Setzungen auf; der Bauherr klagt in Wien.
Drei Dimensionen passen — die vierte entscheidet. Der räumliche Geltungsbereich der Police endet bei Deutschland; eine EU-Erweiterung war nie vereinbart, weil bis dahin ausschließlich im Inland geplant wurde. Damit greift die Deckung nicht, obwohl an der Tätigkeit, der Schadenart und dem Zeitpunkt nichts auszusetzen ist. Eine kurze Meldung vor der Auftragsannahme hätte die Erweiterung ausgelöst; danach ist sie nicht mehr rückwirkend zu bekommen.
Aus vier Dimensionen: welche Tätigkeit, welche Schadenarten, welcher räumliche Geltungsbereich und welcher zeitliche Rahmen.
Nein. Jede der vier Dimensionen kann die Deckung für sich ausschließen.
Vertraglich übernommene Haftung über das gesetzliche Maß hinaus — Garantien, verschuldensunabhängige Zusagen, Vertragsstrafen.
Einmal jährlich alle vier Dimensionen durchgehen, am besten zusammen mit der Umsatzmeldung.
Sie beschreibt den standardmäßigen Kern der ersten Dimension. Das versicherte Risiko umfasst darüber hinaus Schadenarten, Ort und Zeit.