Versichertes Risiko

Definition

Das versicherte Risiko beschreibt in der Berufshaftpflichtversicherung den konkret vereinbarten Gefahrenbereich, für den der Versicherer Deckung bietet. Es definiert, welche Tätigkeiten und daraus entstehenden Haftungsfälle abgesichert sind.

Erklärung / Hintergrund

In der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure ist das versicherte Risiko der zentrale Bestandteil des Vertrags. Es legt fest, für welche beruflichen Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht und welche Schäden daraus abgesichert sind.

Typische Inhalte des versicherten Risikos:

  • Kernleistungen des Berufsbildes: Planung, Beratung, Bauüberwachung, Ausschreibung.
  • Mitversicherte Tätigkeiten: Gutachterleistungen, Energieberatung, BIM-Management – sofern vereinbart.
  • Haftungsumfang: Schäden an Personen, Sachen und echte Vermögensschäden, die aus der Tätigkeit resultieren.
  • Räumlicher Geltungsbereich: national, EU-weit oder weltweit (ggf. mit Einschränkungen, z. B. USA/Kanada).

Besonderheiten:

  • Das versicherte Risiko ergibt sich aus der primären Risikobeschreibung (Berufsbild) und den individuell vereinbarten versicherten Tätigkeiten.
  • Tätigkeiten, die nicht dem Berufsbild entsprechen oder nicht angezeigt wurden, sind nicht automatisch versichert.
  • Auch vertraglich übernommene verschuldensunabhängige Haftungen oder Garantieversprechen gehören nicht zum versicherten Risiko und sind vom Schutz ausgeschlossen.

Abgrenzung:

  • Versichertes Risiko: beschreibt, was abgedeckt ist.
  • Ausschlüsse: definieren, was trotz Risikobeschreibung nicht versichert ist.
  • Versicherte Tätigkeit: operative Leistungen, die im Rahmen des Risikos abgesichert sind.

Synonyme: Deckungsrisiko, abgesichertes Risiko, Haftungsrisiko.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die genaue Definition des versicherten Risikos entscheidend: Sie bestimmt, ob die Berufshaftpflicht im Schadenfall tatsächlich eintritt. Wer sein Tätigkeitsfeld erweitert – etwa durch Projektsteuerung, SiGeKo-Leistungen oder Nachhaltigkeitszertifizierung – sollte dies unbedingt mit dem Versicherer abstimmen, um Deckungslücken zu vermeiden.

Praxisbeispiel

Ein Architekt übernimmt zusätzlich zu seiner klassischen Planung die Projektsteuerung eines Bauvorhabens. Da die Projektsteuerung nicht im versicherten Risiko aufgeführt ist, lehnt der Versicherer im Schadenfall die Deckung ab. Wäre diese Tätigkeit rechtzeitig als Teil des versicherten Risikos eingeschlossen worden, hätte voller Schutz bestanden.

FAQ

Was umfasst das versicherte Risiko?

Alle berufstypischen Tätigkeiten, die im Vertrag aufgeführt sind, inklusive Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Kann ich das versicherte Risiko erweitern?

Ja. Neue Tätigkeiten können nachgemeldet und durch Anpassung des Vertrags eingeschlossen werden.

Was passiert, wenn ich außerhalb des versicherten Risikos tätig werde?

Dann besteht im Schadenfall kein Versicherungsschutz.

Ist das versicherte Risiko bei allen Architekten gleich?

Nein. Es hängt vom individuellen Vertrag und der Tätigkeitsbeschreibung ab.

Gilt das versicherte Risiko auch im Ausland?

Nur, wenn der räumliche Geltungsbereich dies vorsieht. Für USA/Kanada gelten oft Sonderregelungen.

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