Die Versicherungssteuer ist eine Verkehrsteuer auf Versicherungsprämien. Sie beträgt in Deutschland regelmäßig 19 Prozent, wird vom Versicherer eingezogen und abgeführt — und ist für Unternehmen Betriebsausgabe.
Rechtsgrundlage ist das Versicherungsteuergesetz. Weil Versicherungsleistungen von der Umsatzsteuer befreit sind, tritt die Versicherungsteuer an deren Stelle — sie ist kein zusätzlicher Aufschlag neben der Umsatzsteuer, sondern ihr Ersatz.
Was für Planungsbüros zählt
Bei Auslandsbezug wird es komplizierter. Maßgeblich für die Besteuerung ist regelmäßig, wo das versicherte Risiko belegen ist. Bei Projekten im Ausland oder bei örtlichen Policen — etwa einer Pflichtversicherung im Gastland — kann deshalb ausländisches Versicherungsteuerrecht mit abweichenden Sätzen greifen. Das gehört in die Kalkulation, wenn objektbezogene Deckungen im Ausland abgeschlossen werden.
Abgrenzung
Synonyme: VersSt.
Für die Kostenplanung ist die Bruttoprämie die relevante Größe — sie steht auf der Rechnung und wird abgebucht. Für die Buchhaltung zählt, dass der volle Betrag Betriebsausgabe ist; eine Aufteilung wie bei der Umsatzsteuer entfällt.
Beim Angebotsvergleich lohnt der Blick auf die Darstellung: Wird netto oder brutto ausgewiesen? Bei Angeboten für Ihre Berufshaftpflichtversicherung ist das die häufigste Quelle scheinbarer Preisunterschiede — und die am schnellsten aufgeklärte.
Ein Architekturbüro vergleicht zwei Angebote für die Berufshaftpflicht: 5.000 Euro beim einen, 5.950 beim anderen. Bei gleicher Deckung fällt die Entscheidung scheinbar leicht.
Tatsächlich ist es dasselbe Angebot in zwei Darstellungen: 5.000 Euro netto entsprechen 5.950 Euro brutto. Der vermeintliche Unterschied von 950 Euro ist die Versicherungsteuer, die in beiden Fällen anfällt und in keinem verhandelbar ist. Für die Buchhaltung ändert sich dadurch nichts — der Bruttobetrag ist in voller Höhe Betriebsausgabe. Der Vergleich wäre erst dann aussagekräftig, wenn beide Angebote in derselben Darstellung nebeneinanderstünden, und die eigentliche Frage — welche Tätigkeiten die Risikobeschreibung erfasst — ist damit noch gar nicht gestellt.
In Deutschland regelmäßig 19 Prozent der Nettoprämie. Für einzelne Sparten gelten abweichende Sätze.
Der Versicherer zieht sie mit der Prämie ein und führt sie ab. Steuerschuldner ist formal der Versicherungsnehmer.
Für Unternehmen ja, als Teil der Betriebsausgaben. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich, weil es sich nicht um Umsatzsteuer handelt.
Nein. Versicherungsleistungen sind umsatzsteuerbefreit; die Versicherungsteuer tritt an deren Stelle.
Maßgeblich ist regelmäßig, wo das Risiko belegen ist. Bei örtlichen Policen kann ausländisches Recht mit anderen Sätzen greifen.