Definition
Die Versicherungssteuer ist eine Verbrauchsteuer in Deutschland, die auf Versicherungsprämien erhoben wird und vom Versicherer an das Finanzamt abgeführt werden muss.
Erklärung / Hintergrund
Die Versicherungssteuer ist im Versicherungssteuergesetz (VersStG) geregelt. Sie fällt grundsätzlich auf jede Versicherungsprämie an, unabhängig davon, ob es sich um eine Pflichtversicherung (z. B. Berufshaftpflicht) oder eine freiwillige Versicherung handelt.
Wichtige Merkmale:
- Steuerschuldner: Formal der Versicherungsnehmer, praktisch wird die Steuer vom Versicherer eingezogen und an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgeführt.
- Steuersatz: In der Regel 19 % der Versicherungsprämie (ähnlich dem Mehrwertsteuersatz).
- Ausnahmen: Bestimmte Versicherungen sind von der Steuer befreit, z. B. die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung oder die Arbeitslosenversicherung.
- Abgrenzung zur Umsatzsteuer: Versicherungsleistungen sind nicht umsatzsteuerpflichtig, deshalb ersetzt die Versicherungssteuer diese Besteuerung.
Besonders im Bauwesen relevant: Auch die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure unterliegt der Versicherungssteuer.
Abgrenzung:
- Versicherungssteuer: Steuer auf die Prämie, wird unabhängig von der Schadenregulierung erhoben.
- Versicherungsprämie: Betrag, den der Versicherungsnehmer für den Versicherungsschutz zahlt.
- Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer: gilt nicht für Versicherungsprämien, sondern für klassische Dienstleistungen und Waren.
Synonyme: VersSt, Steuer auf Versicherungsprämien.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die Versicherungssteuer ein fester Bestandteil ihrer Prämienzahlung. Sie ist nicht verhandelbar und wird vom Versicherer automatisch aufgeschlagen. Bei der Kalkulation von Versicherungskosten (z. B. Berufshaftpflicht oder Objektversicherung) ist daher immer der Bruttobeitrag inklusive Versicherungssteuer zu berücksichtigen.
Praxisbeispiel
Ein Architekturbüro zahlt für seine Berufshaftpflichtversicherung eine Nettoprämie von 5.000 Euro jährlich. Hinzu kommt die Versicherungssteuer von 19 % (= 950 Euro). Die zu zahlende Gesamtprämie beträgt also 5.950 Euro. Der Versicherer führt die Steuer direkt an das Bundeszentralamt für Steuern ab.
FAQ
Wer zahlt die Versicherungssteuer?
Der Versicherungsnehmer. Der Versicherer zieht sie ein und führt sie an das Finanzamt ab.
Wie hoch ist die Versicherungssteuer?
Standardmäßig 19 % der Versicherungsprämie. Es gibt aber Sonderregelungen für einzelne Versicherungsarten.
Sind Pflichtversicherungen auch steuerpflichtig?
Ja, außer es handelt sich um sozialrechtliche Pflichtversicherungen (z. B. GKV, GRV).
Kann man die Versicherungssteuer von der Steuer absetzen?
Ja, bei betrieblichen Versicherungen (z. B. Berufshaftpflicht) ist die Prämie inkl. Versicherungssteuer als Betriebsausgabe absetzbar.
Gibt es EU-weite Regelungen?
Die Versicherungssteuer ist national geregelt. In anderen Ländern gelten teilweise andere Sätze und Befreiungen.
Verwandte Begriffe
👉 Wenn Du wissen möchtest, wie Du deine Prämien und damit auch deine Versicherungssteuer optimieren kannst, beraten wir Dich gerne.