Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Verlusten, die durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Mitarbeitern oder Vertrauenspersonen entstehen – z. B. durch Betrug, Unterschlagung oder Untreue.
Während klassische Haftpflichtversicherungen Ansprüche Dritter absichern, deckt die Vertrauensschadenversicherung Eigenschäden des Unternehmens ab, die durch das Fehlverhalten von innen oder vertrauensnahen Personen entstehen.
Typische versicherte Risiken:
Besonders relevant für Architekten- und Ingenieurbüros:
Abgrenzung:
Synonyme: Fidelity Insurance, Fidelity Bond, Mitarbeiterunfallversicherung für Vermögen.
Gerade kleinere Planungsbüros sind durch Vertrauensschäden gefährdet, da ein einzelner Mitarbeiter durch Manipulation oder Untreue erhebliche finanzielle Schäden verursachen kann. Die Vertrauensschadenversicherung fängt diese Risiken ab und ergänzt den klassischen Haftpflichtschutz. Sie ist zudem ein Argument gegenüber Auftraggebern, die auf Compliance und Sicherheit Wert legen.
Eine angestellte Projektleiterin manipuliert Rechnungen von Nachunternehmern und leitet Gelder auf ein eigenes Konto um. Der Schaden beläuft sich auf 150.000 Euro. Da es sich um eine vorsätzliche unerlaubte Handlung einer Mitarbeiterin handelt, greift die Vertrauensschadenversicherung und ersetzt den finanziellen Verlust des Ingenieurbüros.
Eigenschäden durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen von Mitarbeitern oder Vertrauenspersonen wie Betrug, Unterschlagung oder Untreue.
Ja, wenn sie in Verbindung mit einem Mitarbeiter auftreten (z. B. Kollusion). Reine externe Cyberkriminalität fällt jedoch oft in den Bereich der Cyberversicherung.
Nein, sie ist freiwillig. Für Büros mit höheren Geldflüssen oder vielen Mitarbeitern ist sie aber sehr empfehlenswert.
Nein, da es sich nicht um Ansprüche Dritter, sondern um Eigenschäden handelt.
Die Deckungssummen liegen oft zwischen 100.000 und mehreren Millionen Euro, je nach Bürogröße und Risiko.
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