Vertrauensschadenversicherung

Definition

Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Verlusten, die durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Mitarbeitern oder Vertrauenspersonen entstehen – z. B. durch Betrug, Unterschlagung oder Untreue.

Erklärung / Hintergrund

Während klassische Haftpflichtversicherungen Ansprüche Dritter absichern, deckt die Vertrauensschadenversicherung Eigenschäden des Unternehmens ab, die durch das Fehlverhalten von innen oder vertrauensnahen Personen entstehen.

Typische versicherte Risiken:

  • Unterschlagung oder Diebstahl durch Mitarbeiter,
  • Untreuehandlungen wie das Veruntreuen von Firmengeldern,
  • Betrug, Fälschung von Dokumenten, Manipulation von Abrechnungen,
  • Cyberkriminalität durch Mitarbeiter, z. B. missbräuchliche Überweisungen,
  • Schädigung durch Dritte in Absprache mit Mitarbeitern (z. B. kollusives Verhalten).

Besonders relevant für Architekten- und Ingenieurbüros:

  • unberechtigte Abrechnungen durch angestellte Bauleiter oder Projektmitarbeiter,
  • Veruntreuung von Projektgeldern oder Vorschüssen,
  • Korruptionsfälle bei Vergabeverfahren.

Abgrenzung:

  • Berufshaftpflichtversicherung: deckt Schäden, die Dritten durch berufliche Fehler entstehen.
  • Betriebshaftpflichtversicherung: schützt vor Ansprüchen Dritter aus Personen- und Sachschäden.
  • Vertrauensschadenversicherung: deckt Eigenschäden durch vorsätzliche Pflichtverletzungen von Mitarbeitern oder Vertrauenspersonen.

Synonyme: Fidelity Insurance, Fidelity Bond, Mitarbeiterunfallversicherung für Vermögen.

Praxisrelevanz

Gerade kleinere Planungsbüros sind durch Vertrauensschäden gefährdet, da ein einzelner Mitarbeiter durch Manipulation oder Untreue erhebliche finanzielle Schäden verursachen kann. Die Vertrauensschadenversicherung fängt diese Risiken ab und ergänzt den klassischen Haftpflichtschutz. Sie ist zudem ein Argument gegenüber Auftraggebern, die auf Compliance und Sicherheit Wert legen.

Praxisbeispiel

Eine angestellte Projektleiterin manipuliert Rechnungen von Nachunternehmern und leitet Gelder auf ein eigenes Konto um. Der Schaden beläuft sich auf 150.000 Euro. Da es sich um eine vorsätzliche unerlaubte Handlung einer Mitarbeiterin handelt, greift die Vertrauensschadenversicherung und ersetzt den finanziellen Verlust des Ingenieurbüros.

FAQ

Was deckt die Vertrauensschadenversicherung ab?

Eigenschäden durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen von Mitarbeitern oder Vertrauenspersonen wie Betrug, Unterschlagung oder Untreue.

Sind auch Schäden durch externe Dritte gedeckt?

Ja, wenn sie in Verbindung mit einem Mitarbeiter auftreten (z. B. Kollusion). Reine externe Cyberkriminalität fällt jedoch oft in den Bereich der Cyberversicherung.

Ist die Versicherung Pflicht?

Nein, sie ist freiwillig. Für Büros mit höheren Geldflüssen oder vielen Mitarbeitern ist sie aber sehr empfehlenswert.

Deckt die Berufshaftpflicht auch Vertrauensschäden?

Nein, da es sich nicht um Ansprüche Dritter, sondern um Eigenschäden handelt.

Welche Summen sind üblich?

Die Deckungssummen liegen oft zwischen 100.000 und mehreren Millionen Euro, je nach Bürogröße und Risiko.

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