Vertrauensschadenversicherung

Definition

Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt Schäden am eigenen Vermögen, die Mitarbeitende oder Vertrauenspersonen vorsätzlich verursachen — durch Untreue, Unterschlagung, Betrug. Sie ist damit die systematische Ausnahme von einem Grundsatz.


Erklärung / Hintergrund

Warum sie funktioniert, obwohl Vorsatz nicht versicherbar ist. Der Ausschluss gilt dem Vorsatz des Versicherungsnehmers — niemand soll sich gegen die Folgen eigener absichtlicher Handlungen versichern können. Hier liegt der Vorsatz aber bei einer anderen Person: dem Mitarbeiter, der die Tat begeht. Aus Sicht des Büros ist das ein unfreiwilliger Schaden wie jeder andere. Genau deshalb ist diese Deckung möglich.

Der zweite Unterschied: Eigenschaden statt Drittschaden. Berufs- und Betriebshaftpflicht wehren Ansprüche ab, die von außen kommen. Hier gibt es keinen Anspruchsteller — das Geld ist schlicht weg. Eine Haftpflichtdeckung greift dafür ihrer Natur nach nicht.

Typische Konstellationen im Planungsbüro

  • manipulierte Rechnungen von Nachunternehmern,
  • Veruntreuung von Projektgeldern oder Vorschüssen,
  • gefälschte Zahlungsanweisungen,
  • Zusammenwirken eines Mitarbeiters mit Dritten.

Abgrenzung

  • Cyberversicherung — zielt auf Angriffe von außen; bei Taten von innen ist diese Police zuständig.
  • Berufshaftpflicht — Ansprüche Dritter aus beruflichen Fehlern, kein Eigenschaden.
  • Eigenschadenversicherung — deckt eigene Schäden allgemein, nicht speziell Vertrauensbruch.

Synonyme: Fidelity-Deckung, Vertrauensschadendeckung.


Praxisrelevanz

Das Risiko steigt nicht mit der Bürogröße, sondern mit der Konzentration von Befugnissen. Ein kleines Büro, in dem eine Person Rechnungen prüft, freigibt und überweist, ist stärker gefährdet als ein großes mit getrennten Rollen — und trägt einen Schaden schlechter.

Zwei Punkte gehören geprüft. Wer ist versicherte Person? Nicht nur Angestellte, sondern häufig auch freie Mitarbeiter und Nachunternehmer — das ist bei projektbezogener Zusammenarbeit entscheidend. Und welche Nachweise verlangt der Versicherer? Vertrauensschäden fallen oft erst nach Monaten auf; ohne nachvollziehbare Buchführung lässt sich die Höhe schwer belegen. Wie sich die Deckung zu Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung und einer Cyberdeckung verhält, ergibt sich aus den Bedingungen.

Praxisbeispiel

Eine Projektleiterin eines Ingenieurbüros legt über zwei Jahre Rechnungen fiktiver Nachunternehmer an und leitet die Beträge auf ein eigenes Konto. Der Schaden beläuft sich auf 150.000 Euro und fällt erst bei einem Wechsel in der Buchhaltung auf.

Weder Berufs- noch Betriebshaftpflicht helfen: Es gibt keinen Dritten, der etwas fordert — das Geld ist aus dem eigenen Vermögen abgeflossen. Die Vertrauensschadenversicherung greift, weil der Vorsatz bei der Mitarbeiterin lag und nicht beim Büro. Zwei Dinge entscheiden dann über die Höhe der Leistung: ob die Taten in den versicherten Zeitraum fallen — bei zwei Jahren Dauer keine Selbstverständlichkeit — und ob sich die einzelnen Vorgänge belegen lassen. Der Schadenersatzanspruch gegen die Mitarbeiterin bleibt daneben bestehen, ist wirtschaftlich aber meist wertlos.


FAQ

Warum ist Vorsatz hier versicherbar?

Weil es nicht der Vorsatz des Versicherungsnehmers ist. Für das Büro ist die Tat eines Mitarbeiters ein unfreiwilliger Schaden.

Was unterscheidet sie von einer Haftpflichtversicherung?

Sie deckt Eigenschäden. Haftpflichtdeckungen setzen einen Anspruch eines Dritten voraus, den es hier nicht gibt.

Wer gilt als Vertrauensperson?

Regelmäßig Angestellte, je nach Bedingungswerk auch freie Mitarbeiter und Nachunternehmer. Der Kreis gehört geprüft.

Was ist bei Cyberkriminalität zuständig?

Bei Angriffen von außen die Cyberversicherung, bei Taten aus dem eigenen Haus diese Police. Beide Fälle können sich überschneiden.

Bleibt der Anspruch gegen den Täter bestehen?

Ja, er geht regelmäßig auf den Versicherer über — wirtschaftlich ist er allerdings selten werthaltig.


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