Die VgV ist die Vergabeverordnung, ein zentrales Regelwerk des deutschen Vergaberechts. Sie regelt die europaweiten Ausschreibungsverfahren für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Die VgV setzt die EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht um und ergänzt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, 4. Teil). Sie gilt für alle öffentlichen Auftraggeber, wenn der Auftragswert bestimmte EU-Schwellen überschreitet (z. B. Planungsleistungen über ca. 215.000 € netto, Stand 2025).
Wichtige Inhalte der VgV:
Für Architekten und Ingenieure besonders wichtig:
Abgrenzung:
Synonyme: Vergabeverordnung, EU-Vergabeverordnung.
Für Architekten- und Ingenieurbüros ist die VgV zentral, wenn sie sich um öffentliche Aufträge bewerben. Sie bestimmt, welche Nachweise und Unterlagen einzureichen sind, nach welchen Kriterien Angebote bewertet werden und wie der Zuschlag erteilt wird. Fehler im Vergabeverfahren führen oft zum Ausschluss – daher ist die Kenntnis der VgV essenziell für erfolgreiche Teilnahmen.
Ein Architekturbüro bewirbt sich um die Planung eines neuen Rathauses mit einem Auftragsvolumen von 3 Mio. €. Da der Wert oberhalb des EU-Schwellenwerts liegt, schreibt die Kommune den Auftrag nach der VgV europaweit aus. Das Verfahren erfolgt im „Nichtoffenen Verfahren“ mit Teilnahmewettbewerb. Das Büro muss Referenzen, Nachweise zur Leistungsfähigkeit und Konzepte einreichen, bevor über den Zuschlag entschieden wird.
Sobald der geschätzte Auftragswert den jeweils gültigen EU-Schwellenwert überschreitet.
Vor allem Liefer- und Dienstleistungen sowie Planungsleistungen (Architektur, Ingenieurwesen).
Die VOB/A gilt für Bauleistungen, die VgV für Dienstleistungen und Lieferungen oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Nein. Sie gilt nur für öffentliche Auftraggeber, Körperschaften des öffentlichen Rechts und bestimmte Sektorenauftraggeber.
Das Verfahren richtet sich nach der VgV; die Vergütung orientiert sich weiterhin an der HOAI, soweit diese anwendbar ist.
👉 Wenn Du wissen möchtest, wie Dein Büro sich optimal auf VgV-Verfahren vorbereitet und welche Nachweise Auftraggeber erwarten, beraten wir Dich gerne.