Definition
Die Vergabeverordnung (VgV) regelt, wie öffentliche Auftraggeber Liefer-, Dienst- und Planungsleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte vergeben. Sie füllt den vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus und setzt die europäischen Vergaberichtlinien in deutsches Recht um.
Erklärung / Hintergrund
Ob die VgV gilt, entscheidet der geschätzte Auftragswert. Liegt er über dem EU-Schwellenwert, muss der Auftrag europaweit bekannt gemacht, in einem geregelten Verfahren vergeben und lückenlos dokumentiert werden. Die Schwellenwerte werden turnusmäßig neu festgesetzt — maßgeblich ist der bei Verfahrensbeginn geltende Wert.
Für Planungsbüros hat die Verordnung zwei Seiten:
- Als Bieter — sie bestimmt, welche Eignungsnachweise verlangt werden dürfen und wie Angebote gewertet werden. Planungsleistungen werden regelmäßig im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder über einen Planungswettbewerb vergeben, nicht im offenen Verfahren. Der Preis darf nicht das alleinige Zuschlagskriterium sein.
- Als Zuarbeiter des Auftraggebers — wer die Vergabe vorbereitet und bei ihr mitwirkt, liefert Unterlagen, die einer Nachprüfung standhalten müssen. Hier entsteht das eigentliche Risiko: Ein Verfahrensfehler trifft nicht das eigene Angebot, sondern das Projekt des Auftraggebers.
Abgrenzung
- GWB, 4. Teil — das Gesetz, das die VgV ausfüllt; dort stehen Auftraggeberbegriff und Rechtsschutz.
- VOB/A-EU — Bauleistungen oberhalb der Schwellenwerte; Planungsleistungen fallen nicht darunter.
- UVgO — der Unterschwellenbereich; ob sie gilt, richtet sich nach dem Haushaltsrecht des Auftraggebers.
- VOF — 2016 aufgehoben und in der VgV aufgegangen.
- HOAI — regelt nicht die Vergabe, sondern Leistungsbilder und Honorar.
Synonyme: Vergabeverordnung, EU-Vergaberecht.
Praxisrelevanz
Die VgV entscheidet nicht nur über Aufträge, sie eröffnet ein eigenes Haftungsfeld. Übernimmt Ihr Büro Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, schuldet es eine produktneutrale Leistungsbeschreibung, sachgerechte Kriterien und richtige Mengenansätze. Hält das Verfahren einer Rüge nicht stand, folgen Nachprüfung, Zurückversetzung oder Aufhebung — mit Verzögerung und Mehrkosten beim Auftraggeber, der sie weiterreichen kann.
Zwei Punkte lohnen die Prüfung vor Vertragsschluss: Welche vergaberechtlichen Leistungen übernehmen Sie tatsächlich — und deckt Ihr Berufsbild sie ab? Die rechtliche Beratung im Vergabeverfahren liegt an der Grenze zur Rechtsberatung und ist nicht in jedem Bedingungswerk selbstverständlich erfasst. Solche Ansprüche sind reine Vermögensschäden; ob Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach dem Vertrag Ihrer Berufshaftpflichtversicherung, den Obliegenheiten und möglichen Ausschlüssen.
Praxisbeispiel
Ein Ingenieurbüro bereitet für eine Kommune die europaweite Vergabe der technischen Gebäudeausrüstung vor. Die Leistungsbeschreibung nennt ein bestimmtes Fabrikat, ohne den Zusatz „oder gleichwertig". Ein übergangener Bieter rügt, die Vergabekammer gibt ihm recht, das Verfahren wird zurückversetzt und wiederholt.
Zwei Positionen sind zu trennen. Die Überarbeitung der Vergabeunterlagen betrifft die eigene, noch nicht vertragsgemäß erbrachte Leistung — ein Erfüllungsanspruch, für den typischerweise kein Versicherungsschutz besteht. Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens und die Folgen des verschobenen Baubeginns sind dagegen Schadensersatz und damit dem Grunde nach der Bereich, in dem eine Berufshaftpflichtversicherung eintreten kann. Bei Mengenfehlern kommt eine dritte Frage hinzu: Was hätte der Bauherr ohnehin zahlen müssen? Dieser Anteil ist als Sowiesokosten abzuziehen.
FAQ
Ab wann gilt die VgV?
Sobald der geschätzte Auftragswert den maßgeblichen EU-Schwellenwert erreicht. Die Schätzung obliegt dem Auftraggeber; ein Auftrag darf nicht künstlich aufgeteilt werden, um darunter zu bleiben.
Welche Leistungen betrifft die VgV?
Liefer- und Dienstleistungen einschließlich der freiberuflichen Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren. Für Bauleistungen verweist sie auf die VOB/A-EU.
Was ist der Unterschied zwischen VgV und VOB/A?
Die VgV ist der Rahmen oberhalb der Schwellenwerte und nimmt für Bauleistungen die VOB/A-EU in Bezug. Ihre Planungsleistung wird nach der VgV vergeben, die von Ihnen ausgeschriebene Bauleistung nach der VOB/A.
Gilt die VgV auch für private Auftraggeber?
Nicht für den privaten Bauherrn. Der Auftraggeberbegriff reicht aber weiter als die Rechtsform: Auch privatrechtlich organisierte Gesellschaften können erfasst sein, wenn sie öffentlich beherrscht oder finanziert werden — etwa kommunale Wohnungs- oder Versorgungsgesellschaften.
Welche Rolle spielt die VgV für Architektenhonorare?
Sie regelt das Verfahren, nicht die Vergütung. Das Honorar ist frei zu vereinbaren; die HOAI liefert Orientierung. Weil der Preis nicht allein über den Zuschlag entscheiden darf, bleibt Raum für qualitätsbezogene Kriterien.
Verwandte Begriffe
- Architektenvertrag – das Vertragsverhältnis, das am Ende eines VgV-Verfahrens zustande kommt
- VOB - Vergabe- und Vertragsordung für Bauleistungen – das Pendant für Bauleistungen, auf das die VgV verweist
- VOL - Verdingungsordnung für Leistungen – das historische Regelwerk, das die VgV abgelöst hat
- Dauerschuldverhältnis – grenzt sich ab: Der Planungsvertrag zielt auf einen Erfolg, nicht auf Dauer
- BauR (Baurecht) – der Oberbegriff, in den das Vergaberecht als Verfahrensebene fällt
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