Definition
Die VgV ist die Vergabeverordnung, ein zentrales Regelwerk des deutschen Vergaberechts. Sie regelt die europaweiten Ausschreibungsverfahren für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Erklärung / Hintergrund
Die VgV setzt die EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht um und ergänzt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, 4. Teil). Sie gilt für alle öffentlichen Auftraggeber, wenn der Auftragswert bestimmte EU-Schwellen überschreitet (z. B. Planungsleistungen über ca. 215.000 € netto, Stand 2025).
Wichtige Inhalte der VgV:
- Verfahrensarten: Offenes Verfahren, nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog, Innovationspartnerschaft.
- Bekanntmachungspflichten: Öffentliche Ausschreibungen müssen europaweit veröffentlicht werden.
- Eignungs- und Zuschlagskriterien: Einheitliche Standards, transparente Nachweise und Wertungsmethoden.
- Dokumentationspflichten: Der gesamte Vergabeprozess ist nachvollziehbar zu dokumentieren.
- Transparenz und Gleichbehandlung: Alle Bieter müssen fair behandelt werden.
Für Architekten und Ingenieure besonders wichtig:
- Die frühere VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) ist 2016 in der VgV aufgegangen.
- Seitdem gelten für Planungsleistungen die gleichen strengen Vorgaben wie für andere europaweite Vergaben.
- Häufiges Vergabeverfahren: Planungswettbewerbe und Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Abgrenzung:
- UVgO: regelt Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung).
- VOB/A: spezielle Vergaberegeln für Bauleistungen.
- VgV: für Liefer-, Dienst- und Planungsleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Synonyme: Vergabeverordnung, EU-Vergabeverordnung.
Praxisrelevanz
Für Architekten- und Ingenieurbüros ist die VgV zentral, wenn sie sich um öffentliche Aufträge bewerben. Sie bestimmt, welche Nachweise und Unterlagen einzureichen sind, nach welchen Kriterien Angebote bewertet werden und wie der Zuschlag erteilt wird. Fehler im Vergabeverfahren führen oft zum Ausschluss – daher ist die Kenntnis der VgV essenziell für erfolgreiche Teilnahmen.
Praxisbeispiel
Ein Architekturbüro bewirbt sich um die Planung eines neuen Rathauses mit einem Auftragsvolumen von 3 Mio. €. Da der Wert oberhalb des EU-Schwellenwerts liegt, schreibt die Kommune den Auftrag nach der VgV europaweit aus. Das Verfahren erfolgt im „Nichtoffenen Verfahren“ mit Teilnahmewettbewerb. Das Büro muss Referenzen, Nachweise zur Leistungsfähigkeit und Konzepte einreichen, bevor über den Zuschlag entschieden wird.
FAQ
Ab wann gilt die VgV?
Sobald der geschätzte Auftragswert den jeweils gültigen EU-Schwellenwert überschreitet.
Welche Leistungen betrifft die VgV?
Vor allem Liefer- und Dienstleistungen sowie Planungsleistungen (Architektur, Ingenieurwesen).
Was ist der Unterschied zwischen VgV und VOB/A?
Die VOB/A gilt für Bauleistungen, die VgV für Dienstleistungen und Lieferungen oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Gilt die VgV auch für private Auftraggeber?
Nein. Sie gilt nur für öffentliche Auftraggeber, Körperschaften des öffentlichen Rechts und bestimmte Sektorenauftraggeber.
Welche Rolle spielt die VgV für Architektenhonorare?
Das Verfahren richtet sich nach der VgV; die Vergütung orientiert sich weiterhin an der HOAI, soweit diese anwendbar ist.
Verwandte Begriffe
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